Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Hallo Martin,

späte Antwort, sorry, aber ich war im Urlaub.

In Deutschland hat eben niemand arbeitslos zu sein! Wenn es Ihnen nicht möglich ist eine Arbeit anzunehmen, aus welchen Gründen auch immer, ist Ihnen eine gemeinnützige Tätigkeit anzubieten und zuzumuten. So will es der Gesetzgeber,der an positiven Arbeitsmarktzahlen interessiert ist. Eine Eingliederungsvereinbarung müssen Sie nur dann unterschreiben, wenn sie Kohle vom Staat haben wollen. Nur der Tod ist umsonst! Wenn Sie sich weigern zu unterschreiben kann der Inhalt als VErwaltungsakt, ohne ihr Einverständnis erlassen werden.
Eine Arbeitsgelegenheit macht nicht dümmer, bringt mindestens (!) 150 Euro oder mehr im Monat zusätzlich ein, schult doch auf alle Fälle in mindestens einem einem Bereich in dem Sie dann später bessere chancen haben, schließt Lücken im Lebenslauf und gibt Ihnen „soziales Kapital“ also schafft Kontakte über die Sie vielleicht an Arbeit kommen werden. Es ist absolut rechtens dass sie arbeitsmäßig etwas tun sollen! Wenn Sie natürlich Zahnarzt sind und man schlägt Ihnen etwas als Maurer vor, machen Sie sich damit die Hände kaputt, die sie für Ihren Beruf brauchen. unter diesen Umständen ist das ablehnbar. Da hätte man gute Chancen vor Gericht. Grundsätzlich aber nicht!
Un das Sie unmotiviert sind sollten sie beim Jobcenter lieber nicht sagen, das mögen die gar nicht! Die Bewerbungen müssen die nur bezahlen, wenn die BEwerbung den Erwartungen und ihre beruflichen Fähigkeiten den geforderten Kenntnissen entsprechen. Haben sie also angenommen keine Schuabschluß und bewerben sie sich z.B. initiativ als Fachlagerist hätte man sich das Porto auch gleich sparen können. Dann gibts nix.

Gruß Gwenhyfar

Danke für die Info, aber ich bin nicht mittn Kopf gegn de Wand Gelaufn…

Danke für die Info, aber ich bin nicht mittn Kopf gegn de Wand
Gelaufn…

??? was soll mir das jetzt sagen ???

Unterschreiben musst du auf jeden Fall, weil du sonst deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.

Ob du dann tatsächlich diese „Arbeitsgelegenheit“ wahrnehmen muss kommt dann auf den Einzelfall an- Pauschal ablehnen wirst du das nicht können