Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Lieber Experte/in,

ich habe am nächsten Freitag einen Termin mit meiner neuen Fall-Managerin vom Arbeitsamt. Der Streß ist schon vorprogrammiert, denn sie wollte mir erst nicht meine Bewerbungen bezahlen, weil dies Eigenbemühungen bzw. Initiativbewerbungen seien. Also keine Stellenangebote, die ich mir ausm Netz oder Zeitungen herausgesucht hätte. Erst ein kleiner Hinweis, daß ich anderenfalls das Sozialgreicht benachrichtigen werde, ließ die Dame ihre Meinung ändern. Das war für sie schon eine Drohung!!!

Jedenfalls wird sie mir eine Wiedereingliederungsvereinbarung vorlegen, auf der steht, daß ich mich verpflichte, eine „Arbeitsgelegenheit“ anzunehmen. Meiner Meinung nach ist das Zwangsarbeit, die laut Grundgesetz in Deutschland verboten ist. Wie stehen da meine Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen? Oder ist es taktisch sinnvoller, die zu unterschreiben und bei den Organisationen bzw. gemeinnützigen Trägern möglichst spät anzurufen und durchblicken zu lassen, daß man keinen Bock auf diese Tätigkeit habe. Schließlich wollen die auch motivierte Mitarbeiter haben. Ist vielleicht der Weg des geringsten Widerstandes…

Besten Dank im Voraus und noch einen schönen Tag wünscht

Martin

Hallo Martin,

der Weg des geringsten Widerstandes ist, die Vereinbarung nicht zu unterschreiben - dann ist nämlich am nächsten Tag Deine Stütze im A… und Du hast die Alte vom Hals.

Ab und zu mal Zeitung lesen oder Nachrichten sehen hilft beim nächsten Problem: Zwangs- oder Fronarbeit - ist bereits höchstrichterlich abgeschmettert.

Dein Vorschlag, einen auf motzig und Bummler zu machen, viel Erfolg dabei - auch dann ist nämlich am nächsten Tag Deine Stütze im A…

Also: Schnell mit denen in Verbindung setzen, Termin vereinbaren und sich dann mit denen im Gespräch darauf einigen, dass Du für die Stelle überhaupt nicht geeignet bist. Ein bisschen Verhandlungsgeschick braucht es da schon, aber es sichert die Stütze.

Recht auf Anrufung des Sozialgerichtes: Das steht jedem zu (m.E. auch im Grundgesetz) und ist keine Drohung. War auch von Dir nie so gemeint, aber Du bis halt auf die Kröten angewiesen. - Außerdem wird sie so etwas in die Vereinbarung reinschreiben.

Viel Erfolg.

Hallo,

da die ARGE Möglichkeiten der Sanktionierung hat, wenn man nicht kooperativ ist, würde ich den Weg des geringsten Widerstandes gehen und unterschreiben. Vielleicht ist ja eine Stelle dabei, die für den Anfang ganz ok ist. Immerhin kann man ja auch neben ALG II noch Geld dazu verdienen und sich dann trotzdem weiter bewerben. Ansonsten würde ich bei Bewerbungen auf keinen Fall angeben, dass ich „keinen Bock“ auf die Tätigkeit habe, weil die Arbeitgeber das möglicherweise an die Arge weiter geben.
Ich wünsche viel Glück bei der Jobsuche mit Tätigkeiten die Du wirklich machen möchtest.
Gruß
Tanja

Hallo,

wie das genau mit den sogenannten „1-Euro-Jobs“ aussieht, weiß ich auch nicht genau. Ich weiß nur, dass man gesetzlich noch nicht viel dagegen mchen kann.
Den Weg den Du einschlagen willst, ist schon der Richtige!!!
Auch die haben im normalfall mehrere Bewerber und wollen sicheer einen der motieviert ist.!!! All zu spät melden würde ich mich nicht, da Du Dich ja „UMGEHEND“ dort bewerben musst, aber wie Du schon erkannt hast, kann man sich entsprechend „negagtiv“ verkaufen.
Kleiner Tipp:

Such Dir einen 400 Euro Job, so habe ichs gemacht, bin auch sehr froh darüber endlich wieder eine Aufgabe zu haben. Denn ein 400 Euro Job steht über einem 1-Euro Job!!!

Ich hoffe ich konnte helfen!
Gruss Karin

grundlage für hartz 4 sind die eingleiderungsvereinbahrungen demzufolge keine unterschrift kein geld und mit dem durchklingen das man kein bock hat bei bewerbungen wäre ich vorsichtig wenn die das als grund eingeben in das stellenangebot ist eine sperre vorprogrammiert

es ist keine Zwangsarbeit, da es keine Arbeit, sondern „Beschäftigung zur Wiedereingliederung“ ist und ja auch nicht mit Arbeitslohn, sondern eben mit Hartz-IV plus 2 Euro/Std. bezahlt wird.
prinzipiell kannst du eine wiedereingliederungsmaßnahme nicht ablehnen, es sei denn, sie sorgt nicht für Schritte zur Wiedereingliederung.
Bewspiel: PC-Spezialist muss keinen word-Kurs machen etc.
Die Wiedereingliederungsvereinbarung kannst Du prüfen, dh. mit nach Hause nehmen und in einer Beratungsstelle besprechen, ob sie gesetzeskonform ist.
Gruß
strandperle02

Hallo Martin,
nach wie vor ist die EGV ein frei verhandelbarer Vertrag. Auch wenn das die ARGE nicht so richtig wahr haben will. Du kannst Deine Ideen da mit einbringen, und wenn Du eine einigermaßen vernünftige Beraterin hast, dann bringt sie Deine Ideen mit ein. Die eigene Idee ist die Beste, und jeder versucht seine Ideen umzusetzen.
Das Bundessozialgericht hat aber in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass die EGV auch als Verwaltungsakt erlassen werden kann.

Du hast lt. Grundgesetz -
Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Hinzu kommt, dass wir in der BRD Vertragsfreiheit haben. Das heisst, Du musst den Vertrag nicfht sofort unterschreiben, und kannst ihn mit nach Hause nehmen, ihn selbst, oder jemandem zum Lesen und Beraten geben (Anwalt und/oder Verei/initiative für Erwerbslsoe). Die ARGE wird dann wohl die EGV als Verwaltungsakt erlassen. Da kannst Du nichts gegen machen, aber dann aber alle Rechtsmittel in der Hand (Widerspruch und Klage).
Wenn Du die EGV zu Hause hast, dann sende diese bitte per Mail an info.ali-gegenwind.de an Andreas Pianski,
oder direkt an [email protected].
Er ist auf EGV´s spezialisiert.
Regi

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen: lieb und freundlich geht besser!

Als arbeitsuchender muss man jede zumutbare Arbeit annehmen, da sonst eine Kürzung des ALG folgt.
Ich würde die Vereinbarung unterschreiben und mal abwarten was an Angeboten kommt.
Dann hast Du immer noch alle „Möglichkeiten“.
Gruß

Hallo,

also zum einen möchte ich nur mal erwähnen, dass das hier keine Hilfestellung wird, um die Arbeit eines Vermittlers oder Fallmanagers zu torpedieren.

Eine kurze Frage habe ich erstmal an dich: Was wäre an einer Arbeitsgelegenheit denn so schlimm? Kannst du ja sofort raus, wenn du arbeit hast!

Im Endeffekt ist es nämlich vollkommen egal, ob du die unterschreibst oder nicht. Weigerst du dich, wird dir das ganze per Verwaltungsakt zugestellt und hat die gleiche Gültigkeit, als wenn du direkt unterschreibst. Wird sicherlich aber nicht zum besseren Verhältnis zwischen euch führen.

Mein Tipp: Sieh zu, dass du Arbeit bekommst und solange machst du alles, was deine Chancen erhöht, dass du aus eigener Kraft deinen Leistungsanspruch minderst. Und wenn dein Fallmanager meint, dass wäre eine Arbeitsgelegenheit, dann ist das wohl so.

Gruß

Lieber Experte/in,
wenn du die wiedereingliederungsvereinabrung nicht unterschreibst kann es evtl. zu sanktionen des aa kommen, ich würde es so machen wie du geschrieben hast

beim Arbeitsgericht hast du keine chance, „da du ja alles tun mußt um in Arbeit zu kommen“

ich habe am nächsten Freitag einen Termin mit meiner neuen
Fall-Managerin vom Arbeitsamt. Der Streß ist schon
vorprogrammiert, denn sie wollte mir erst nicht meine
Bewerbungen bezahlen, weil dies Eigenbemühungen bzw.
Initiativbewerbungen seien. Also keine Stellenangebote, die
ich mir ausm Netz oder Zeitungen herausgesucht hätte. Erst ein
kleiner Hinweis, daß ich anderenfalls das Sozialgreicht
benachrichtigen werde, ließ die Dame ihre Meinung ändern. Das
war für sie schon eine Drohung!!!

Jedenfalls wird sie mir eine Wiedereingliederungsvereinbarung
vorlegen, auf der steht, daß ich mich verpflichte, eine
„Arbeitsgelegenheit“ anzunehmen. Meiner Meinung nach ist das
Zwangsarbeit, die laut Grundgesetz in Deutschland verboten
ist. Wie stehen da meine Chancen, vor Gericht Recht zu
bekommen? Oder ist es taktisch sinnvoller, die zu
unterschreiben und bei den Organisationen bzw. gemeinnützigen
Trägern möglichst spät anzurufen und durchblicken zu lassen,
daß man keinen Bock auf diese Tätigkeit habe. Schließlich
wollen die auch motivierte Mitarbeiter haben. Ist vielleicht
der Weg des geringsten Widerstandes…

Besten Dank im Voraus und noch einen schönen Tag wünscht

Martin

Hallo Martin,
ich kann dir nur sagen achte auf die Formulierung wie es in der Vereinbarung steht.
Du bist als Empfänger von Sozialleistungen verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Dabei ist es uninteressant ob du meinst das ist zu wenig Lohn. Ich weiß aus Erzählungen, dass es immer Mittel und Wege gibt etwas zu umgehen. Du darfst glaube ich ablehnen, wenn du die Stelle aus gesundheitlichen Problemen nicht erfüllen kannst.
Ich gebe dir zu bedenken, dass die Sozialgerichte völlig überlastet sind und eine Sanktion trotz Widerspruch und oder Klage zum Tragen kommt. Anders gesagt du bist der Dumme wenn deiner Fallmanagerin deine Nase nicht passt.

Lieber Martin! Du spielst ein gefährlich Spiel!!! Erstens: Eine Arbeitsgelegenheit oder auch „MAE“, das für „Mehr-Aufwands-Entschädigung“ steht, ist ja nur Dein (kleiner) Anteil an der Versorgung, die Du z.Zt. aus Steuermitteln erhälst. Ich habe volles Verständnis für das JobCenter, wenn es erwartet, dass Du für das Geld, mit dem Dich der Staat momentan versorgt, auch mal arbeiten gehen musst. Das ist keine „Zwangsarbeit“ sondern sollte Dir (schon aus Gewissensgründen) ein eigenes Anliegen sein!

Und dann Deine „Ideen“, potentielle Arbeitgeber für die Arbeitsgelegenheit durch „miese“ oder „unlustige“ Bemerkungen zu beeindrucken, schadet Dir über kurz oder lang nur selbst, in dem Dir das JobCenter (zu Recht) die Mittel kürzen würde.

Wo lebst Du eigentlich? So sehr ich persönlich der Ansicht bin, dass „Hartz IV“ eines der handwerklich schlechtesten Gesetze ist, so sehr sollten doch alle Hartz IV-Empfänger froh sein, daß wir ein so dichtes soziales Netz haben, dass allen, die es zu schätzen wissen, eine große Hilfe ist.

Sei einfach dankbar, gehe mit neuem Elan auf die Stellensuche und mache MAE’s, die sich in jedem Lebenslauf gut machen.

Mit herzlichen Grüßen, Klaus

tut mir leid, kann ich nicht helfen

Lieber Klaus,

danke erstmal für die nachgeplapperten Belehrungen, ich könne doch der Gemeinschaft etwas zurückgeben, die mich über all die Jahre alimentiert. Und wenn mir die Bezüge gekürzt würden, dann sei das nur ausgleichende Gerechtigkeit.

Nun, wenn du etwas nachgedacht hättest, dann hättest du natürlich auch selbst darauf kommen können, daß irgendwelche Firmen, die ihren Mitarbeitern Dumping-Löhne zahlen, die wahren Schmarotzer sind. In Berlin zahlt etwa der Textildiscounter ‚KiK‘ seinen Angestellten 4,25 EUR/std. Die Differenz zum Existenzminimum muß aus Stuermitteln aufgebracht werden. Also stoßen sich solche Ausbeuterschweine „auf unser aller Kosten“, wie es stereotyp in den Medien heißt, ganz gehörig gesund. Denk mal darüber nach.

LG

Martin

Hallo Martin,

es ist aus taktischen Gründen besser, wenn Du die Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreibst, damit Du nicht soviel Stress hast.

Gruß

Claus

Erstmal danke für deinen Tip, aber ich suche seit Jahren nach einer wenigstens halbwegs adäquaten Position. Ist in Berlin nicht ganz so einfach, besonders, seitdem duch Hartz-IV dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet worden sind. Und Herr Westerwelle hat doch gesagt, Arbeit muß sich lohnen. In Wahrheit meint er warscheinlich aber nicht, daß die Löhne steigen, sondern die Unterstützungssätze gesenkt werden müssen!!

Deine Frage will ich natürlich auch beantworten. Die Hamburger Akademie für Fernstudien bietet „Die Schule der Belletristik“ an. Kostet etwas über 2.000 EUR und will ich mir vom Aamt finanzieren lassen. Kannste Belletristik schreiben, dann kannste den Rest auch. Mein Plan ist es, mich später als Lektor selbständig zu machen. Da wäre eine Arbeitsgelegenheit, wo ich mit irgendwelchen Assis Laub harken muß, wenig hilfreich im Sinne einer Wiedereingliederung. Daher meine Frage, ob ich die unterschreiben muß. Abgesehen davon habe ich gesundheitliche Einschränkungen - mehrere Bandscheibenvorfälle.

LG

Martin

Hallo,
tut mir leid mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung nach dem SGB II, nicht die Leistungsgewährung.
Aber ich mal ein wenig „gegoogelt“ und etwas zum Nachlesen gefunden:
http://www.erwerbslosenforum.de/dvo/15SGBII.pdf

mfg

Hallo,

grundsätzlich gilt: Jede nachgewiesene Bewerbung, egal ob Initiativ oder auf ein bestehendes Stellenangebot, sollte mit der Bewerbungskostenpauschale von mntl. 20,-€ unterstützt und gefördert werden. Schließlich besteht ja ein beiderseitiges Interesse, dass du schnellstmöglich wieder eine Arbeit aufnimmst.

In Bezug auf die EGV sehe ich kein Problem diese zu unterschreiben. Dies bedeute ja lediglich, dass sich das Arbeitsamt verpflichtet, dir einen Job zu suchen. Das ist doch sicherlich auch in deinem Interesse? Gleichzeitig suchst du dir ja auch eine Stelle. Unter Umständen bist du am Ende schneller, als das Arbeitsamt. Ich würde gegenüber Arbeitgebern, die dir von Seiten des Arbeitsamtes vorgeschlagen werden, kein offensichtliches Desinteresse zeigen. Arbeitgeber und Arbeitsamt stehen in Kontakt. Am Ende wirst du sanktioniert, wenn es raus kommt, dass du vielleicht gesagt hast, dass du keinen Bock auf den Job hast.

Also wenn man nicht gerade zufällig Kohle für Fortbildung über hat (und man wird es nicht über haben), kannst du das wohl vergessen.

Wenn du schon seit Jahren nach einer adäquaten Position suchst, hast du den Sinn von HartzIV wohl nicht verstanden. Das ist keine Dauerlösung! Dann muss man sich vielleicht mal fragen, ob adäquat noch zu deinen Zielen passt. Wenn du seit mehreren Jahren arbeitslos bist, muss man mal wieder kleinere Brötchen backen. Als Lektor für Belletristik…Knaller-Iddee!!! Wirst du bestimmt offene Türen einrennen. Aber es sind ja nur 2.000 Euro, warum also nicht, oder?

Jede zumutbare Arbeit annehmen, um den Leistungsanspruch zu mindern - so heißt es im Gesetz. Lies dir mal deine Pflichten durch, bevor du dir Gedanken machst, ob es rechtmäßig ist, dass du zwischendurch mal durch den Park läufst und Mülleimer leerst!

Hallo Martin,

das Grundgesetz so wie du es einschätzt und die Realität sind zwei Sachen.
Dir bleibt nichts anderes übrig.

Bedenke aber, Du hast das Recht (auch die Pflicht) dir eine Person Deines Vertrauen’s mit reinzunehmen, kann man Die nicht verwehren.