Lieber Experte/in,
ich habe am nächsten Freitag einen Termin mit meiner neuen Fall-Managerin vom Arbeitsamt. Der Streß ist schon vorprogrammiert, denn sie wollte mir erst nicht meine Bewerbungen bezahlen, weil dies Eigenbemühungen bzw. Initiativbewerbungen seien. Also keine Stellenangebote, die ich mir ausm Netz oder Zeitungen herausgesucht hätte. Erst ein kleiner Hinweis, daß ich anderenfalls das Sozialgreicht benachrichtigen werde, ließ die Dame ihre Meinung ändern. Das war für sie schon eine Drohung!!!
Jedenfalls wird sie mir eine Wiedereingliederungsvereinbarung vorlegen, auf der steht, daß ich mich verpflichte, eine „Arbeitsgelegenheit“ anzunehmen. Meiner Meinung nach ist das Zwangsarbeit, die laut Grundgesetz in Deutschland verboten ist. Wie stehen da meine Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen? Oder ist es taktisch sinnvoller, die zu unterschreiben und bei den Organisationen bzw. gemeinnützigen Trägern möglichst spät anzurufen und durchblicken zu lassen, daß man keinen Bock auf diese Tätigkeit habe. Schließlich wollen die auch motivierte Mitarbeiter haben. Ist vielleicht der Weg des geringsten Widerstandes…
Besten Dank im Voraus und noch einen schönen Tag wünscht
Martin