Ein Visum ist eine Legitimation, die einen berechtigt in ein fremdes Land (Gastland), das ein Visum für die Einreise vorschreibt, einreisen zu dürfen (Visum = Aufenthaltstitel). Deutschland ist eins der Länder, die Ausländern einen solchen Aufenthaltstitel vorschreibt, sofern man nicht ein Staatsbürger der EU ist. Das Visum erhält man beim Deutschen Konsulat des entsprechenden Ausreiselandes. Das Bleiberecht läuft vor Ablauf des Aufenthaltstitel ab. Wer erst nach Ablauf des Bleiberechts aus Deutschland abreist, hält sich hier illegal auf. Die Illegalität ist strafbar.
Dein Ehemann muss also vor dem 11.08.18 Deutschland verlassen haben, sofern der Aufenthalt nicht durch Genehmigung der Ausländerbehörde verlängert wird. Die Verlängerung erfordert einen Antrag. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden. Verzögerungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Antragstellers. Wenn Dein Ehemann nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurück will, braucht er ein neues Visum (Eintrag im Reispass). Das Deutsche Konsulat des jeweiligen Ausreisestaat erteilt die Erlaubnis. Die Dauer der Bearbeitung bitte im Deutschen Konsulat erfragen. Der Reisepass, in dem das Visum eingetragen wird muss auch gültig sein. Bitte auf das Ablaufdatum der Gültigkeit des Reisepasses achten.
Die Einreise ohne Aufenthaltstitel ist strafrechtlich verboten.
Grüße mki