Wiedereinreise nach Deutschland mit und ohne Aufenthaltstitel

Mein Ehemann (hat bis Oktober 2018 ein Arbeitsvisafür Dubai)hat ein Nationales Visa für Deutschland ausgestellt bekommen,gültig bis 10.08.2018.

Kann er mit -beantragtem- Aufenthaltstitel nach Dubai zurückfliegen und nach diesem 10.08.- erneut- nach Deutschland einreisen,oder muss er auf den Empfang dieses Aufenthaltstitel hier warten.Kann ich auch mit einer Vollmacht diesen Aufenthaltstitel abholen und ihm nach Dubai bringen,falls die Bearbeitungszeit bis nach 10.08. geht?

Wie lange dauert ungefähr die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels?

Ich hatte einen ähnlichen Beitrag schon,aber ich kann ihn nicht löschen.

Ich brauche dringend Antwort…

Vielen Dank,David

Bist du eigentlich beratungsresistent oder liest du Antworten auf deine Fragen prinzipiell nicht?

DAS DING HEISST VISUM, NICHT VISA!

VISA IST DIE MEHRZAHL!

EIN VISUM, ZWEI VISA!

Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen!
Gruß
damals

Ein Visum ist eine Legitimation, die einen berechtigt in ein fremdes Land (Gastland), das ein Visum für die Einreise vorschreibt, einreisen zu dürfen (Visum = Aufenthaltstitel). Deutschland ist eins der Länder, die Ausländern einen solchen Aufenthaltstitel vorschreibt, sofern man nicht ein Staatsbürger der EU ist. Das Visum erhält man beim Deutschen Konsulat des entsprechenden Ausreiselandes. Das Bleiberecht läuft vor Ablauf des Aufenthaltstitel ab. Wer erst nach Ablauf des Bleiberechts aus Deutschland abreist, hält sich hier illegal auf. Die Illegalität ist strafbar.

Dein Ehemann muss also vor dem 11.08.18 Deutschland verlassen haben, sofern der Aufenthalt nicht durch Genehmigung der Ausländerbehörde verlängert wird. Die Verlängerung erfordert einen Antrag. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden. Verzögerungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Antragstellers. Wenn Dein Ehemann nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurück will, braucht er ein neues Visum (Eintrag im Reispass). Das Deutsche Konsulat des jeweiligen Ausreisestaat erteilt die Erlaubnis. Die Dauer der Bearbeitung bitte im Deutschen Konsulat erfragen. Der Reisepass, in dem das Visum eingetragen wird muss auch gültig sein. Bitte auf das Ablaufdatum der Gültigkeit des Reisepasses achten.

Die Einreise ohne Aufenthaltstitel ist strafrechtlich verboten.

Grüße mki

Muss dieswr Ton samt fett bgedruckter Brüllerei sein? Nein, muss er nicht ramses90

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Das heißt immer noch VISUM und nicht Visa, kapier’s doch endlich BITTE!!! :imp:

Ist w-w-w jetzt zum Rechtschreibeforum mutiert? :imp: ramses90

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Nur, wenn die Leute besonders schwer von Begriff sind. Und wenn auch noch ähnliche Beiträge ständig eingestellt werden, mit immer wieder demselben falsch geschriebenen Wort, dann erst recht!

Hilft mir gut weiter!!

Wenn Du genau so schön stöhnst wie Du dich aufregst, ist alles gut. :blush:

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Doch, in diesem speziellen Fall schon. Wenn du dir die vergangenen Postings des UP anschaust, ist es so, dass es insgesamt ein ziemlich vertrackte Situation ist, die niemals aufgrund der hingeworfenen Häppchen sinnvoll beantwortet werden kann. Das geht los mit homosexuellen Ehen, weiter mit Visa, die mal für D und mal für Singapur gültig sind, mal sind es Touristenvisa, mal nicht. Mal ist es eine Wiedereinreise, mal nicht. Dann ist es wieder ein Asylantrag mit verpflichtetem Deutschkurs. Plötzlich hat der Antragsteller wieder eine Arbeit, dann wieder nicht.
Die Sache mit dem Visum bzw. den Visa ist dann nur das Sahnehäubchen. Wenn der UP auch so im echten Leben unterwegs ist, sind Probleme programmiert.
Dann nützen auch Antworten nichts, die in einem vollkommen anonymen Forum gegeben wurden.

Soon

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Dr. Soon,

nötiges Verständnis setzt voraus, dass man so viel weiß, um zu ahnen, wie sehr das Leben uns zusetzen kann. Und dabei dann auf ein FORUM zu treffen, das einem hilft, die Gedanken zu ordnen und einigermaßen wieder richtig auszurichten. Das ist wahres Glück. Das wünsche ich uns allen, so auch Dir.

Grüße mki

Man kann sich ja einer Antwort enthalten und das erst Recht wenn man zur eigentlichen Frage nichts beiträgt ausser des Grammatikfehlers und der fett gedruckten Brüllerei!
Allmählich sollte es sich doch rum gesprochen haben, dass im Internet Großbuchstaben schreien bedeuten und anschreien lassen muss sich wegen dieses Lapsus hier niemand! ramses90

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Ich gebe dir vollkommen recht.
Allerdings befürchte ich, dass der UP mit seinen zusammengestoppelten Informationen nicht wirklich weiterkommt und sich immer nur das aus den Antworten zieht, was ihm am besten passt. Ich gehe davon aus, dass @damals genau das damit meinte. In einer früheren Antwort wurde dem UP sehr freundlich der Unterschied zwischen Visum und Visa erklärt. Er benutzt es weiterhin falsch. Genauso wird es wohl den anderen Antworten gehen. Was gut passt, wird geglaubt, was nicht, wird ausgeblendet. Ich glaube, dass @damals deswegen die Hutschnur geplatzt ist.

Soon

Frage ihn doch wie lange es beim ersten Mal gedauert hat.