Hallo!
In einem Gerichtsstreit wird zugunsten des Beklagten entschieden, da ein Zeuge der Klageseite vollkommen unvorbereitet zum Prozess erschien und daher wichtige Beweise für die Klageeseite fehlten. Im Rahmen des Urteils erläuterte der Richter,daß man die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen könne,wenn die fehlenden Beweise zur Verfügung stehen.
Nach meiner Information beträgt die Frist dafür aber nur 2 Wochen nach Prozessende. Das Problem: Diese Beweise muss sich der Zeuge erst noch verschaffen. Das ist aber aufgrund der Urlaubszeit nicht möglich,d.h. die Person,die die erforderlichen Belege erstellt,ist z.Zt. im Urlaub und ist erst nach Ablauf dieser 2 Wochen verfügbar. Ist es trotzdem möglich,die Wiedereinsetzung zu beantragen ?