Wiedereinstellung nach Elternzeit - Rechtsschutz

Hallo,

Person X befindet sich noch bis Nov.09 in ihrer 3-jährigen Elternzeit. Die Anträge sind fristgerecht beim Arbeitgeber eingereicht worden.

Während der Elternzeit erfährt X über Dritte, dass der Arbeitgeber sich wohl weigern wird X nach Ende der Elternzeit wieder einzustellen.

X hat sich während des 12-jährigen Arbeitsverhälnisses vor der Geburt und auch während der Elternzeit nie etwas zu schulden kommen lassen.

X sucht das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber, dieser lässt sich verleugnen, lehnt ein Gespräch ab.
Das Verhalten des Arbeitgebers beruht einzig auf der Enttäuschung, durch die lange Elternzeit seine beste Kraft verloren zu haben.

-Was kann X tun ?

-Ist es für X sinnvoll eine Berufsrechtsschutz abzuschließen ?

-Wird die Versicherung im Streitfall/Klagefall zahlen, obwohl X vor Vertragsabschluss wusste, dass der Arbeitgeber sich weigern wird sie wieder einzustellen und sie wohl anwaltliche Hilfe benötigt.

Vielen lieben Dank, Lulu

Hallo,

Während der Elternzeit erfährt X über Dritte, dass der
Arbeitgeber sich wohl weigern wird X nach Ende der Elternzeit
wieder einzustellen.

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter während der Elternzeit. Also ist es Quatsch mit der Wiedereinstellung, da ja nicht gekündigt wurde.

Das Verhalten des Arbeitgebers beruht einzig auf der
Enttäuschung, durch die lange Elternzeit seine beste Kraft
verloren zu haben.

Nochmal Quatsch. Der AG hat keine Kraft verloren. Sie ist noch immer dort angestellt!

Was kann X tun?

Na einfach nach Ende der Elternzeit beim AG wieder arbeitsbereit erscheinen und Arbeitskraft anbieten.

Ist es für X sinnvoll eine Berufsrechtsschutz abzuschließen?

Ich wüsste nicht wofür.

MfG

Die rechtliche Bewertung leuchtet ein.

Nur: Was ist denn nun, wenn X pünktlich zur Arbeit erscheint und der AG sie wieder nach hause schickt?

X wird dann einen Anwalt benötigen.

Ist es dann aber nicht zu spät eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ?

Vielen Dank, Lulu

Hi!

Ist es dann aber nicht zu spät eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen ?

Abgesehen davon, dass eine gute Rechtschutzversicherung eigentlich nie verkehrt sein kann…

Eigentlich alle Rechtschutzversicherungen haben eine Wartezeit, oft sind das 3 Monate.
Ob sich das rentiert, oder ob die Anwaltskosten für einen Fall selbst tragbar sind, müsste man sich ausrechnen.

VG
Guido