Hallo,
ein Arbeitgeber ist doch ab einer gewissen Anzahl von Arbeitnehmern dazu verpflichtet, einem nach Erziehungsurlaub wiederkehrenden Arbeitnehmer eine Stelle (auch Teilzeit) anzubieten. Wo finde ich die Gesetzestexte zur Wiedereinstellung nach dem Erziehungsurlaub?
Danke im Voraus.
Anke
Hallo,
ein Arbeitgeber ist doch ab einer gewissen Anzahl von
Arbeitnehmern dazu verpflichtet, einem nach Erziehungsurlaub
wiederkehrenden Arbeitnehmer eine Stelle (auch Teilzeit)
anzubieten.
Das hat weder mit der Anzahl der Arbeitnehmer noch mit Voll- oder Teilzeit zu tun. Und das ist auch keine Wiedereinstellung, weil das Arbeitsverhältnis durch die Elternzeit gar nicht beendet wird. Es geht einfach weiter wie vorher, ab dem 1. Tag nach Beendigung der Elternzeit. Wenn der/die Arbeitnehmer|n nach der Elternzeit von z.B. Vollzeit auf Teilzeit „umsteigen“ will - wonach aber bisher nicht gefragt wurde - ist das Ein oder Andere zu beachten.
MfG
Wenn der/die Arbeitnehmer|n nach der Elternzeit von z.B. Vollzeit
auf Teilzeit „umsteigen“ will - wonach aber bisher nicht
gefragt wurde - ist das Ein oder Andere zu beachten.
Ok, dann Frage: Was gäbe es zu beachten?
Grüße
Ok, dann Frage: Was gäbe es zu beachten?
Da wäre dann die Arbeitnehmeranzahl zu beachten und die Tatsache, dass man den Antrag auf Teilzeit 3 Monate vor der gewünschten Teilzeit schriftlich stellt.
Alles nachzulesen hier http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html
Hmmm … „schriftlich“ steht da jetzt doch nicht (wie ich gerade sehe), aber besser ist es wegen evtl. Beweisbarkeit der Wünsche/Vereinbarungen.
MfG