Wiedereinstellung nach Kündigung

Ich brauche bitte recht dringend eure Hilfe. Ich wurde Mitte Juli von meinem AG ordentlich gekündigt. Habe aber eine Woche später den AG dazu bekommen mich wieder einzudtellen. Habe dann einen neuen - unbefristeten - Arbeitsvertrag bekommen.
Nun muss ich umziehen und es steht die Frage offen, was ich in der Mieterselbstauskunft als „Arbeitsvertragsbeginn“ angebe, das des ersten Vertrags oder das des zweiten. Ich brauche ja auch drei Gehaltsnachweise, gelten die von vor der Kündigung jetzt überhaupt noch?

Danke schonmal im Vorraus.

Es zählt das aktuelle Arbeitsverhältnis, auch wenn es der gleiche Arbeitgeber wie vorher ist - oder ist es ein- und derselbe Arbeitsvertrag? Die letzten 3 Gehaltsnachweise sind eben die letzten 3 Gehaltsnachweise - auch wenn sie von 3 verschiedenen Arbeitgebern wären.

Ernst-Erwin

Hallo,

spielen Sie einfach mit offenen Karten.

Gruß Fred

Es zählt das aktuelle Arbeitsverhältnis, auch wenn es

der

gleiche Arbeitgeber wie vorher ist - oder ist es ein-

und

derselbe Arbeitsvertrag? Die letzten 3

Gehaltsnachweise sind

eben die letzten 3 Gehaltsnachweise - auch wenn sie

von 3

verschiedenen Arbeitgebern wären.

Es ist dasselbe Arbeitsverhältnis, gleicher Arbeitsort
usw aber
der neue Vertrag ist halt unbefristet.
Habe jetzt das Anfangsdatum des alten Vertrags
eingetragen.
Wird schon stimmen. Hoffe ich jedenfalls.

Danke für die Hilfe =)

Hi du…
du mußt eigentlich nur den alten Vertrag vorlegen. Dein Vermieter will eigentlich nur wissen ob du über einkommen verfügst. Das kannst du schon daran erkennen, dass du ja nicht jeden Monat etwas vorlegen mußt. Schließlich gehen Arbeitsverträge auch mal in die Knie…
Gruß Peter

Hi,
Arbeitsvertragsbeginn ist der erste Vertrag. Auch die Gehaltsnachweise gelten als Nachweis. Kein Problem!

Viele Grüße
Daniel

In der Selbsauskunft tragen Sie den ursprünglichen Beginn des nathlos fortgesetzen Arbeitsverhälnisses ein.