Ich brauche bitte recht dringend eure Hilfe. Ich wurde Mitte Juli von meinem AG ordentlich gekündigt. Habe aber eine Woche später den AG dazu bekommen mich wieder einzudtellen. Habe dann einen neuen - unbefristeten - Arbeitsvertrag bekommen.
Nun muss ich umziehen und es steht die Frage offen, was ich in der Mieterselbstauskunft als „Arbeitsvertragsbeginn“ angebe, das des ersten Vertrags oder das des zweiten. Ich brauche ja auch drei Gehaltsnachweise, gelten die von vor der Kündigung jetzt überhaupt noch?
Es zählt das aktuelle Arbeitsverhältnis, auch wenn es der gleiche Arbeitgeber wie vorher ist - oder ist es ein- und derselbe Arbeitsvertrag? Die letzten 3 Gehaltsnachweise sind eben die letzten 3 Gehaltsnachweise - auch wenn sie von 3 verschiedenen Arbeitgebern wären.
Es zählt das aktuelle Arbeitsverhältnis, auch wenn es
der
gleiche Arbeitgeber wie vorher ist - oder ist es ein-
und
derselbe Arbeitsvertrag? Die letzten 3
Gehaltsnachweise sind
eben die letzten 3 Gehaltsnachweise - auch wenn sie
von 3
verschiedenen Arbeitgebern wären.
Es ist dasselbe Arbeitsverhältnis, gleicher Arbeitsort
usw aber
der neue Vertrag ist halt unbefristet.
Habe jetzt das Anfangsdatum des alten Vertrags
eingetragen.
Wird schon stimmen. Hoffe ich jedenfalls.
Hi du…
du mußt eigentlich nur den alten Vertrag vorlegen. Dein Vermieter will eigentlich nur wissen ob du über einkommen verfügst. Das kannst du schon daran erkennen, dass du ja nicht jeden Monat etwas vorlegen mußt. Schließlich gehen Arbeitsverträge auch mal in die Knie…
Gruß Peter