Erstmal schönen Dank an die Leute die hier immer so fleißig fragen beantworten.
Es gibt da ein paar ungeklärte fragen.
Nehmen wir mal an ein AN wird aus betrieblichen gründen mit einer Abfindung gekündigt.
Der AN ist also ab den 01.12.2005 für einen Monat arbeitslos und wird dann (ab dem 01.01.2006) wieder bei seinem alten AG über eine Leihfirma bis zum 31.10.2006 Beschäftigt.
Nun wird der AN zum 01.11.2006 wieder bei seiner alten Firma eingestellt die mittlerweile in einen anderen Fimenzweig eingegliedert ist (Mutterkonzern bleibt der alte).
Der AN hat nun gehört, das eine Wiedereinstellung vor dem Ablauf von 12 Monaten, er die 7,5 Jahre die er bei dem AG vor seiner Entlassung gearbeitet hat, angerechnet bekommt?
Ist da etwas dran? Und wenn ja, wo findet er unterlagen darüber (IG Metall, Niedersachsen)?
Und was bedeutet das für den AN im Einzelnen?
Würde er, obwohl erst im November Wiedereingestellt, Anspruch auf das voll Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld haben?
Ist dann überhaupt eine Probezeit zulässig und zählen die vergangenen Jahre auch bei der Berechnung der Kündigungsfrist?
Bei einer erneuten Kündigung aus Betrieblichengründen würden dann die Jahre, für die er bereits eine Abfindung bekommen hat, wieder angerechnet?
Ich weiß, viele fragen und deshalb schon mal Danke an die die sich die Mühe machen dies zu beantworten.
Gesetzlich ist das nicht so geregelt. Also könnte nur Arbeits- oder Tarifvertrag (oder sonstige Regelungen dieser Firma) dazu was sagen und dort müsste man dann dazu nachsehen, was da genau geregelt ist.
Kann durchaus sein das das über den Tarifvertrag geregelt ist . Weißt du wo man den einsehen kann ? Über IG Metall habe ich ihn nicht gefunden !
Danke für deine schnelle Hilfe .
Kann durchaus sein das das über den Tarifvertrag geregelt ist.
Weißt du wo man den einsehen kann?
Da es tausende von Tarifverträgen gibt, wäre eine klare Angabe der genauen Bezeichnung wichtig. Vielleicht kann ich bei der Suche helfen. Wobei es nur ein paar hundert TV im i-net frei zugänglich gibt. Manche Gewerkschaften haben da (für ihre Mitglieder!) mit passwort zugängliche Bereiche.
Kann durchaus sein das das über den Tarifvertrag geregelt ist
. Weißt du wo man den einsehen kann ? Über IG Metall habe ich
ihn nicht gefunden !
Danke für deine schnelle Hilfe .
Hallo,
wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du den TV bei der Gewerkschaft anfordern bzw. holen.
Wenn nicht, muß ihn Dein AG zur Einsicht bereithalten (§ 8 TVG), aber nur, wenn für den Betrieb überhaupt ein TV angewendet wird.
Es müßte sich um den MTV der Eisen-, Metallindustrie in NRW handeln.
Währe für deine Hilfe echt dankbar .
Ein Betriebsratmiedglied einer anderen Metallverarbeitenden Firma in Niedersachsen hat mir folgendes gegeben .
MTV §5 Kündigung Abs.4 :
Ferner ist die frühere Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als ein Jahr unterbrochen war und das Ausscheiden nich auf Wunsch des AN erfolgte oder das Arbeitsverhältnis nicht infolge fristloser Entlassung beendigt worden ist .
Währe aber trotzdem Interessant für den AN zu wissen was in dem MTV in NRW steht .