Wiedereinstellungszusage

Wer kennt sich im Beamtenrecht mit
Wiedereinstellungszusage aus wenn man
aus dem Bematenverhältnis ausscheidet und eine
Wiedereinstellungszusage gegeben wird, diese aber an Haushaltsmittel geknüpft ist und diese
nunmehr zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung nicht vorliegen sollen.

Hallo.
die haushaltsrechtliche Voraussetzung für die Besetzung eines Dienstpostens (Dp) ist eine Planstelle. Ist keine vorhanden, kann ein Dp nicht besetzt werden. Wenn aber eine rechtlich bindenden Zusage für eine Wiederanstellung in ein Beamtenverhältnis gegeben wurde, sollte man darauf dringen, dass die Planstelle eingerichtet wird, damit sie besetzt werden kann.
Also: Ohne Planstelle keine Besetzung eines Dp. Die Einrichtung einer Planstelle muss im Haushalt eingeplant werden, was einen Vorlauf benötigt, da die Haushaltsplanung i.d.R. eine Jahresplanung ist. Und eine Bedingung ist der Bedarf. Im Rahmen einer Bemessung muss der Bedarf nachgewiesen werden. Eine an eine erst zu schaffende Planstelle geknüpfte Wiedereinstellungszusage ist schon sehr vage und begründet allein für sich aus meiner Sicht keinen Anstellungsanspruch -leider.

Hallo,

für solche Fragen, sollte man den zuständigen Personalrat kontaktieren.

Evt. könnte auch das Forum: www.beamtentalk.de weiterhelfen.

Gruß Merger

Hallo, es hängt von der schriftlichen Form, also dem Inhalt ab. Grundsätzlich kann man die Zusage Überprüfen lassen, also muss die Behörde nachweisen dass keine H-Mittel da sind. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jede Behörde sich auf fehlende Hausmittel berufen wir haben Kassenschluß die neuen Haushaltsmittel sind noch nicht zugeteilt.
Eine eigene Überprüfung ist nicht möglich aber ein Hinweis ist ob anderweitige Einstellungen erfolgen, diese sind aber nur relevant wenn sie für einen Bereich erfolgen wo man selber auch eingesetzt werden könnte. Gruß

Sollte man also einen Auskunftsanspruch nach Vergabe der Haushaltsmittel geltend machen. Bedarf an Personal im gehobenen Dienst steht fest.

Die Zusage wurde nach längerer jur. Auseinandersetzung
vor dem VG errungen. Anlass war die Absolvierung des
jur. Referendariats in Elternzeit. Es wurde bei der
Entlassung davon ausgegangen, dass die Wiedereinstellung unverzüglich nach Beendigung des
Referendariats erfolgt, um das Familieneinkommen für vier Personen zu sichern (2 Erwachsene, 2 kleine Kinder). Da Haushaltsmittel auch im Jahre 2010 bei Erteilung der Zusage „klamm“ waren und eine Verschlechterung der haushaltsrechtlichen Lage zu erwarten war, liegt möglicherweise treuwidriges Verhalten seitens des Dienstherrn vor, da die Wiedereinstellung faktisch vereitelt wird?

Dann würde ich erst höflich um Offenlegung bitten und wenn das nicht geht mir überlegen ob ich einen Anwalt einschalte da ich diesen Anspruch im Ernstfall gerichtlich durchsetzen kann. Der Anspruch auf Wiedereinstellung kann eingeklagt werden.

Sollte man also einen Auskunftsanspruch nach Vergabe der
Haushaltsmittel geltend machen. Bedarf an Personal im
gehobenen Dienst steht fest.

Es ist eine schwierige Sache. Ob man da mit dem zivilrechtlichen Begriff von Treu und Glauben weiterkommt, glaube ich nicht. Ich möchte eher raten, zusammen mit dem gewünschten Dienstherren zu einem Konsens zu kommen wenn es noch eine Basis gibt. Eine weitere juristische Auseinandersetzung ist da eher destruktiv. Eine Einstellung erzwingen zu wollen ist ein steiniger Weg und im Erfolgsfall für die Laufbahn nicht gerade förderlich. Es könnte eine „Karriere mit Schlaglöchern“ werden. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Mit dem 2. Staatsexamen als Jurist stehen eigentlich viele Wege offen. Sei es im höheren Dienst als Beamter oder in der Wirtschaft. Der Sieg vor dem VG war ein Pyrrhussieg, da die haushaltsrechtliche Klippe im Wege steht. Die muss umschifft werden. Sonst geht nichts. Sorry, dass ich da keine positivere Auskunft geben kann. Allerdings bin ich auch nicht das Maß aller Dinge.