Wiedereinstieg in die gestzlich KK

Hallo alle zusammen,

ein Freund von mir (er ist Brite und 55 Jahre alt) lebt nun seit über einem Jahr in Deutschland. Er hat einen festen Arbeitsplatz und ist somit auch ordentlich versichert.

Nun aber möchte er 3 Monate ins Ausland. Wahrscheinlich ist er dann in dieser Zeit arbeitslos. Er möchte sich aber nicht arbeitslos melden.

Wenn er nun nach diesen 3 Monaten zurück kommt und er nicht gleich Arbeit findet, muß er sich aber trotzdem, lt. Gesetz, krankenversichern.

Lt. Gesetz, ist nun jede KK verpflichtet, Bürger, welche in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, zu versichern. Erfahrungen zeigten,dass KK´s doch nicht jeden aufnehmen.(z.b. die Pleite bei einer Krankenkasse, wodurch ehemalige Mitglieder Schwierigkeiten hatten, von anderen KK´S aufgenommen zu werden).

Meine Anfragen lauten:

Kann er sich,
(nach seinem Auslandsaufenthalt)
freiwillig gesetzlich(!) versichern?

im Juni 2012 ist er 55 Jahre geworden. Kann er sich, anhand seines Alters, trotzdem frewillig gesetzlich „wiederversichern“?

wie hoch wäre der mtl. Beitrag?

vielen Dank für die Antwort(en)

mit freundlichen Grüßen

raja

Wenn er nun nach diesen 3 Monaten zurück kommt und er nicht gleich Arbeit findet, muß er sich aber trotzdem, lt. Gesetz, krankenversichern.

Ja, natürlich.

Kann er sich, (nach seinem Auslandsaufenthalt) freiwillig gesetzlich(!) versichern?

Er wird es sogar müssen. Wenn er das vor Abreise mit seiner jetzigen KK bespricht, wird er nach der Rückkehr auch keine Laufereien und Schwierigkeiten haben.

im Juni 2012 ist er 55 Jahre geworden. Kann er sich, anhand seines Alters, trotzdem frewillig gesetzlich „wiederversichern“?

Noch einmal: Er wird es müssen.

wie hoch wäre der mtl. Beitrag?

Frag seine Krankenkasse, wie sie ihn dann einstuft.

Hallo,

Hallo alle zusammen,

ein Freund von mir (er ist Brite und 55 Jahre alt) lebt nun
seit über einem Jahr in Deutschland. Er hat einen festen
Arbeitsplatz und ist somit auch ordentlich versichert.

Nun aber möchte er 3 Monate ins Ausland. Wahrscheinlich ist er
dann in dieser Zeit arbeitslos. Er möchte sich aber nicht
arbeitslos melden.

Endet denn überhaupt sein Arbeitsverhältnis ?
Wenn sein Urlaub nicht reicht, kann er diesen mit unbezahltem Urlaub verlängern. Er sollte hier das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen.

Gruß Merger

Auf jeden Fall mal mit der KK sprechen. Die gesetzliche KV-Pflicht erfasst - wie erwähnt - vom Grundsatz her jeden, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Bei einem 3-monatigen Auslandsaufenthalt bleibt der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland, so dass er sich u.U. soger in dieser Zeit versichern muss. Eine freiwillige KV würde - sofern Antragsfrist eingehalten - eh rückwirkend beginnen. Entsteht eine 3-monatige Lücke und ist eine freiw. KV wg versäumter Antragsfrist nicht möglich, kann es sein, dass die KK die KV rückwirkend und gg den Willen des Versicherten durchführen muss.

Allerdings gibts hier ein Menge anderer Faktoren (wo er zB hingeht, EU / nicht-EU, eventuelle anderweitige Versicherung)…

Die Höhe des Beitrages kann nicht pauschal genannt werden. Unseriös wäre die Nennung des Mindestbeitrages iHv ca. 145 - 150 EUR, aber das muss individuell festgestellt werden.

Also: Auf jeden Fall die KK fragen!

PS: Und die KK MUSS grds. wieder aufnehmen…