Hallo,
ich habe von 17.11.2004-17.11.2007 Erziehungsurlaub. Ich muß ja
meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass ich wieder komme.
Nehmen wir an ich gehe wieder Vollzeit arbeiten, muß sie mir das
gleiche Zahlen und darf ich meine Aufgaben wieder übernehmen. Ich
habe aber eher das Gefühl, dass ich nicht mehr willkommen bin. Was
kann sie machen: kündigen, wenn ja zu welchem Zeitpunkt und ob mir
eine Abfindung zusteht (habe 4 Jahre gearbeitet + 3 Jahre Urlaub).
Es wäre nett, wenn Sie mir helfen könnten.
P.S. gib es eine Vorlage für den Wiedereinstieg?
Gruß
Hallo Heidi,
ich habe von 17.11.2004-17.11.2007 Erziehungsurlaub. Ich muß
ja
meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass ich wieder
komme.
Nehmen wir an ich gehe wieder Vollzeit arbeiten, muß sie mir
das
gleiche Zahlen und darf ich meine Aufgaben wieder übernehmen.
Ich
habe aber eher das Gefühl, dass ich nicht mehr willkommen bin.
Was
kann sie machen: kündigen, wenn ja zu welchem Zeitpunkt und ob
mir
eine Abfindung zusteht (habe 4 Jahre gearbeitet + 3 Jahre
Urlaub).
Es wäre nett, wenn Sie mir helfen könnten.
Also Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz hast du nicht, nur auf einen Arbeitsplatz der deiner Eignung entspricht in der gleichen Firma.
Gehalt ist dasselbige wie vorher, eventuell höher bei Tarifbindung, sprich es kommt auf die Lohngruppe an.
Und kündigen kannst du, nur würde ich doch erst mal sehen ob dein Verdacht sich bestätigt das du unerwünscht bist. Ich hatte das Glück (nein es war Pech) den gleichen Arbeitsplatz nach dem ersten Kind wiederzubekommen. Nach dem zweiten hatte ich die Wahl und hab den Arbeitsplatz gewechselt innerhalt des Betriebes. Das Klima in der Abteilung wo ich gearbeitet hatte war eh vergiftet und so hab ich die Chance genutzt. Heute muss ich sagen zum Glück. Muss dazu aber sagen das ich in einer Machoabteilung war, hab ja auch einen Männerberuf 
In der heutigen Abteilung bin ich akzeptiert und habe kein Prob mit meinen männlichen Kollegen.
P.S. gib es eine Vorlage für den Wiedereinstieg?
Hmm, weiß ich nicht. Ich glaub du musst gar nichts schriflich machen, der AG müsste dir doch die Elternzeit mit Anfang und Ende bescheinigt haben. Hab jetzt hier nur überflogen und dazu nicht so recht was gefunden.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…
Allerdings solltest du vorher schon mal vorstellig werden damit du weißt wo du dich melden sollst am ersten Arbeitstag.
Im übrigen ist es immer besser wenn der AG kündigt und nicht du…
Gruß
Andrea