Wiedereintritt bei der alten Firma

Ich brauche dringend Hilfe im Arbeitsrecht.
Ich wurde am 15.12.2011 bei meiner Firma nach 5 Monaten (also in der 6-monatigen-Probezeit) gekündigt. Vor kurzem hat die Firma mich angeschrieben und zu einen Gespräch gerufen. Sie will mich wieder einstellen.
Was muss ich bearten?
Ist es rechtlich zulässig wieder eine neue Probezeit von 6 Monaten zu haben und muss der Vertrag unbefristet sein?

Ich bitte dringend um Hilfe und Danke im voraus

Hallo,

ich denke eine neue Probezeit ist gesetzlich ok. Evtl. können Sie ja beim Gespräch eine kürzere P-Zeit vereinbaren.

Trotzkopf

mit der kündigung des arbeitsvertrages ist der erste arbeitsvertrag erledigt. fragt sich mit welcher begründung sie dich gekündigt hatten.

vielleicht sollte man bei dem gespräch mal vorsichtig das thema ansprechen.

es ist ja nicht der sinn ständig kurz vor ende der probezeit gekündigt zu werden.
da sollte mna sich vielleicht selbst hinterfragen ob das die richtige firma für einen ist.

hallo
die frage ist bei dieser arbeitsmarktlage für mich klar zu beantworten…
wenn ich arbeitslos bin würde ich die stelle sofort annehmen…
du bist in einer guten position…sie wollen dich wieder haben…weil du auch gut warst…
also kannst du sagen du hättest ja schon die probezeit hinter dir …was ist das für eine firma…
sie könnnen dir wieder eine probzeit geben…das liegt im ermessen dieser firma…versuche zu verhandeln…
egal wie - ich würde die stelle annehmnen…

das ist meine meinung…
mach es gut
viel glück
ischdem

Hallo,
Probezeit muß nicht sein.
Unbefristet auch nicht. Die Firma
kann bis zu „ich glaube“ drei mal befristen.
Dann muß sie Dich unbefristet einstellen.
Das kann die Firma auch umgehen, indem sie Dich
erst einmal wieder entlässt und nach einem halben
Jahr fängt das Spiel von vorne an.
So war es früher.

Gruß
Christian R.

Hallo, eine Probezeit ist kein Muss, sondern eine individuelle vertragliche Vereinbarung. Im vorliegenden Fall würde ich einen Arbeitsvertrag nur ohne (erneute) Probezeit vereinbaren. Wenn der Arbeitgeber sich darauf nicht einlässt, ist er unseriös - also besser den Vertrag nicht annehmen.
Viele Grüße, Reinhard

Hallo kiconico,
das liegt an Dir. Wenn Du Arbeit hast und auf diesen Job nicht angewiesen bist, kannst Du verhandeln z. B. das keine neue Probezeit gefordert wird oder verkürzt zur Anwendung kommt. Auch Gehalt, Arbeitszeit u. s. w. sind denkbar. Wenn die Firma Dich wieder haben will. wird sie mit sich handeln lassen.

Gruß
Ricko

Eilige Antwort:

  1. Neue Probezeit NUR, wenn Erprobung in der 1. PZ nicht ausreichend oder wenn jetzt neue, noch nicht erporbte Tätigkeit.
  2. Vertrag muss NICHT unbefristet sein, vorausgesetzt, die Befristung hat einen sachlichen Grund.
    Eilige Grüße
    Eifelwanderer (rapweiss.de)

Guten Tag,
ich bin kein Anwalt o.ä.!
Mein erster Impuls ist,

  1. Du wirst wieder die Probezeit mit sechs Monaten haben !
  2. Der Vertrag ist so, wie ihn diese Firma haben will!
  3. Du solltest mit demjenigen sprechen, denn die Probezeit ist schon lange, vor allem dann, wenn man schon mal in dieser Firma gearbeitet hat! Sie wissen, was Sie an Dir haben !!!
    Sonst würden Sie nicht anrufen!

Ich wünsche Dir, sehr viel beruflichen Erfolg!
LG Oliver

Hallo kiconico,

es ist für mich nicht einfach hier Rat zu geben, da mir wenig Details bekannt sind, war das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet, aus welchen Gründen wurde es noch in der Probezeit gekündigt usw.

Aber auf jeden Fall würde ich auf einem unbefristeten Arbeitsvertrag bestehen, es müssten auch mindestens die gleichen materiellen Bedingungen, Entgelt, Arbeitszeit usw gelten.

Auch eine neue Probezeit halte ich für unnötig, sie kennen Dich und Deine Arbeit ja schon, aber heutzutage werden ja immer die Formulrarbeitsverträge verwendet, da steht das immer schon vorgedruckt drin. Aber das kann man ja auch streichen.

Es ist ja auch nicht bekannt, ob du zur Zeit in einem anderen Arbeitsverhältrnis stehst, wenn nicht solltest Du auf jeden Fall den Sachbeaarbeiter des Arbeitsamtes ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Ahoi,
ja zu 1 und nein zu 2…

Eine weitere Probezeit und eine Befristung sind durchaus möglich.

Jack

Also ich würde auf jeden fall auf einem unbefristeten Vertrag bestehen und fragen ob die vorbeschäftigungszeit angerechnet werden kann

Viel Glück

Hallo,
Probezeit bei Neueinstellung vorstellen ist zulässig.
Erneute Befristung ist (sofern nicht aus sachlichen Gründen wie z.B. Elternzeitvertretung o.ä.) erst nach 3 Jahren wieder zulässig.
Dann kommt noch hinzu, je nach Tarifvertrag werden Beschäftigungsverhältnisse wo nur 3 Monate zwischenliegen als zusammenhängend angesehen.
mfg
MT