Wiedereintritt in die KSK

Hallo Experten!

Habe mit einem Freund mal über folgendes Thema diskuitiert und wir
haben keine Antworten gefunden.
Angenommen, man war mal bei der KSK versichert, ist aber rausgeflogen
wegen zum Beispiel Beitragsrückstände durch Krankheit oder
Ähnliches… Arztbesuche und sonstige Kosten würden in der Zeit aus
eigener Tasche finanziert worden sein.
Nach z.B. dreijähriger Zeit ohne KV möchte man nun wieder in die KSK
eintreten
(Nachweise über künstl. Erwärbsmässige Tätigkeit sind vorhanden). Wie
sähe die Rechtslage nun aus in Hinsicht auf Rückdatierung ? (gabs da
nicht mal sowas, daß eine KV und RV immer lückenlos sein muss…?oder
haben wir uns da vertan?)
Würde dann eigentlich von der KSK die KV-Biographie bei
Wiedereintritt lückenlos 3 Jahre zurückgerechnet?
(Motto: 3 Jahre ohne KV geht nicht bei der KSK)Müsste man eigentlich
mit horrenden Nachzahlungen rechnen oder begänne die „neue“ KSK-
Versicherungzahlung erst wieder ab dem neuen Wiedereintritt bei der
KSK?

Grüsse

T.

Hallo,

was ist eine KSK?
Das ist die gebräuchliche Abkürzung für Kreissparkasse.

Nehmen wir an, Du meinst eine Krankenversicherung.
Frage: zielt Deine Frage ab auf eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder auf eine private (PKV)?

Vereinfacht gesagt: in eine GKV gelangt automatisch, wer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt.

Die übrigen können sich privat versichern (oder auch nicht).

Für beide gilt: eine rückwirkende Versicherung gibt es nicht.
„Man kann ein Haus nicht erst dann gegen Feuer versichern, wenn es gebrannt hat“.

Wie handhaben Deine ebenfalls künstlerisch erwerbsmäßigen Kollegen diese Angelegenheit?

Grüße
Mara

Hallo,

was ist eine KSK?
Das ist die gebräuchliche Abkürzung für Kreissparkasse.

Nehmen wir an, Du meinst eine Krankenversicherung.
Frage: zielt Deine Frage ab auf eine gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) oder auf eine private (PKV)?

Die KSK ist die Künstlersozialkasse, die ist sogar mir als „Fuzzi“ einer PKV bekannt :wink:

So, da wir ja jetzt geklärt haben, daß meine Frage in der Rubrik
Versicherung die Künstlersozialkasse meint und nicht die
Kreissparkasse oder das Kommando Spezialkräfte(KSK):wink:nochmal zurück
zum Thema:
es geht ja nicht darum, daß man ein VORTEIL WILL, indem man
rückdatiert ein abgebranntes Haus ersetzt haben möchte, sondern einen
NACHTEIL HAT, der entstünde, wenn der KV-Nachweis bei der KSK
lückenlos sein sollte.(wie gesagt, ich habe davon schon einmal
gehört, aber keine genaue Ahnung darüber). Die Leute und Behörden
gehen ja immer davon aus, daß man irgendwo Versichert ist. Das ist ja
der Status Quo. Was passiert aber nun, wenn das eben nicht der Fall
ist?
Wie gesagt als „normaler“ Arbeitnehmer ist die Sache mit der gesetzl.
KV ganz klar geregelt. Wie aber ist genau diese Sache bei
freiberuflichen Künstlern, die schon mal bei der KSK versichert
waren,aber danach gar keine KV hatten, über die KSK geregelt?(was
wäre, wenn Sie feststellt, das der Künstler die ganze Zeit in der KSK
Pflichtversichert hätte sein müssen?)

  1. Rückdatierung mit Nachzahlung zur „Lückenschliessung“ ?
    oder
  2. Neuversicherung ohne Nachzahlung und Lücke egal?