Hallo Experten!
Habe mit einem Freund mal über folgendes Thema diskuitiert und wir
haben keine Antworten gefunden.
Angenommen, man war mal bei der KSK versichert, ist aber rausgeflogen
wegen zum Beispiel Beitragsrückstände durch Krankheit oder
Ähnliches… Arztbesuche und sonstige Kosten würden in der Zeit aus
eigener Tasche finanziert worden sein.
Nach z.B. dreijähriger Zeit ohne KV möchte man nun wieder in die KSK
eintreten
(Nachweise über künstl. Erwärbsmässige Tätigkeit sind vorhanden). Wie
sähe die Rechtslage nun aus in Hinsicht auf Rückdatierung ? (gabs da
nicht mal sowas, daß eine KV und RV immer lückenlos sein muss…?oder
haben wir uns da vertan?)
Würde dann eigentlich von der KSK die KV-Biographie bei
Wiedereintritt lückenlos 3 Jahre zurückgerechnet?
(Motto: 3 Jahre ohne KV geht nicht bei der KSK)Müsste man eigentlich
mit horrenden Nachzahlungen rechnen oder begänne die „neue“ KSK-
Versicherungzahlung erst wieder ab dem neuen Wiedereintritt bei der
KSK?
Grüsse
T.