Wiedererlangung Kapitalertragssteuer ,die durch Teilrückkäufe Versicherung gezahlt wurden

Hi Leute,

jemand möchte seine abgeführte Kapitalertragssteuer aus den Jahren 2011 und 2012 wiedererlangen. Bei ELSTER sind die Kapitalerträge ja in KAP einzutragen. So weit ,so gut.
Jemand hat nun eine Kapitallebensversicherung und in den letzten Jahren mehrmals einen Teilrückkauf durchgeführt. Dazu hat er verschiedene Schriftstücke von seiner Versicherung auf denen folgendes zu sehen ist:
Beispiel:

Leistungen:                                                                      Summe
--------------                                                                       -----------
Teil-Rückkaufswert                       930
Gewinne aus Hauptversicherung   50
Schlussgewinnanteile                     20                               1000

Abzüge:

Abgeführte Kapitalertragssteuer
 -25% aus 100                              25
Soli                                               1                                     26

Diese Schreiben liegen zu jedem Teilrückkauf vor. Was muss man denn dann in KAP Zeile 7 (und 8?) als Summe für ein Kalenderjahr angeben? Die Summe aller Erträge,von denen die 25% einbehalten wurden oder doch die Angaben bei den Leistungen (also Gewinne aus Hauptversicherung [Schlussgewinnanteile auch?] ) ?

Eigentlich ist dies eher eine Frage für Steuer_Experten und nicht f. d. Versicherung, aber…
Die Antwort ergibt sich bereits aus den aufgeührten Zahlen.
Wenn der Steuersatz Abgeltungssteuer 25% beträgt und die abgeführte Steuer 25 € beträgt, dann sind´s wohl 100 €, die bei Erträgen einzusetzen sind.

Hallo,
wir sind Anlageexperten, keine Steuerberater. Selbst wenn ich es wüsste, dürfte ich das aus gesetzlichen Gründen nicht so beantworten.