es wurde die Fahrerlaubnis Pkw, lkw von 3 1/2 jahren entzogen. Die LKW (CE) wurde erst 1 1/2 Jahre vor der Straftat erworben. Pkw Schein würde bei bestandener mpu ohne weiteres erteilt werden. LKW führerschein auch die Regelung ist nach 5 Jahren muss eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen werden. Nur die Führerscheinstelle ist der Auffassung da der lkwschein erst 1 1/2 Jahre in Besitz war und der Schein länger weg war wie im Besitz müsse eine theoretische und praktische Prüfung nötig.
nun die frage, ist diese Entscheidung der Führerscheinstelle rechtends? Kann man gegen dieser Vorgehen und macht das Sinn?
auf jeden Fall verdient ein Anwalt dann was… ich musste feststellen dass gegen die Willkür einzelner Sachbearbeiter, ach nein, Ermessensspielraum heisst das, nicht viel zu machen ist.
Hää??
Du schreibst ziemlich verwirrt und formulierst unklar, mit den 1 1/2, 3 1/2 und 5 Jahren. Ich werde daraus nicht richtig schlau.
Grundsätzlich gilt doch, daß beim LKW-Führerschein die „5-Jahres Regelung“. Diese besagt, daß nach 5 Jahren Fahrverbot, bei LKW grundsätzlich eine Zusatzprüfung (theor. und prakt.) und ein Gesundheitstest notwendig ist.
Bei PKW muß danach zwar eine theor. und prakt. Prüfung, aber kein Gesundheitstest gemacht werden, wie beim LKW.
Somit ist doch eigentlich alles klar.
Gruß Bernst
Hallo maexla,
sorry, ich hab‘s gleich gelesen, aber dann sofort wieder vergessen, weil ich davon nicht wirklich Ahnung habe. Leider (oder zum Glück) hatte ich bei meiner Tätigkeit im öD nie mit Führerscheinentzug zu tun.
Ich weiß nur, als mein Ex-Mann vor ca. 30 Jahren seinen Pkw-Führerschein wieder haben wollte, war dafür die Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) einschlägig. Ich würde hier mal im Internet nachschauen bzw. googeln.
Was stand denn in dem Urteil beim Entzug? Die …. Darf nicht vor Ablauf von … Jahren die Fahrerlaubnis (wieder?) erteilen??? Im Zweifel würd ich einen Rechtsanwalt fragen.
Andererseits scheint mir die Antwort von Bernst schlüssig.
Viel Glück
Johanna Karkosch