Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 12 Jahren

Hallo!

Jemand hat im Oktober 1997 seinen Führerschein abgeben müssen, wegen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss (2,2 Promille). Nach einer Sperre von ca. einem Jahr, hätte er eine MPU machen müssen, um seine Fahrerlaubnis zurück zu bekommen.
Er hat sich seitdem nichts zu Schulden kommen lassen, und beabsichtigt jetzt, seinen Führerschein neu zu beantragen.
Muss derjenige auch nach einer Zeit von 12 Jahren noch eine MPU machen bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage wird dies entschieden? Und müsste er die Fahrerlaubnis neu machen, oder bekommt er seinen alten Lappen wieder?

Grüsse hastdunichtgesehn

Hallo!

Jemand hat im Oktober 1997 seinen Führerschein abgeben müssen,
wegen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss (2,2 Promille). Nach
einer Sperre von ca. einem Jahr, hätte er eine MPU machen
müssen, um seine Fahrerlaubnis zurück zu bekommen.
Er hat sich seitdem nichts zu Schulden kommen lassen, und
beabsichtigt jetzt, seinen Führerschein neu zu beantragen.
Muss derjenige auch nach einer Zeit von 12 Jahren noch eine
MPU machen bzw.

Das dürfte nicht so einfach zu beantworten sein, kommt auf die Entscheidung der FES an. Einfach hingehen und die Wiedererteilung beantragen und schauen was passiert. Folgende Möglichkeiten gibt es.

  • die Fahrerlaubnis wird ohne Auflagen neu erteilt
  • es ist vor der Wiedererteilung ein MPU Gutachten beizubringen
  • die Fahrerlaubnis wird erteilt und es ist in einer Frist ein MPU Gutachten beizubringen.

auf welcher rechtlichen Grundlage wird dies
entschieden? Und müsste er die Fahrerlaubnis neu machen, oder
bekommt er seinen alten Lappen wieder?

Liegt in der Hand der FES. Nach 10 Jahren sollte das Vergehen eigentlich aus der Akte getilgt sein, habe aber auch schon mal was von 15 Jahren gehört. Hat die FES aber Zweifel an der Fahreignung wird eine MPU angeordnet, Rechtsmittel sind dagegen nicht möglich. Der Führerschein muss in der Regel aber nicht neu gemacht werden wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Autofahren noch vorhanden sind.

Der Jemand sollte also einfach bei der FES einen Antrag auf Neuerteilung stellen, kostet 40 - 100 €, und schauen was passiert.

Gruss vonsales

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Muss derjenige auch nach einer Zeit von 12 Jahren noch eine
MPU machen bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage wird dies
entschieden?

Hi,

erst wenn 15 Jahre seit dem letzten Eintrag in der Führerscheinakte vergangen sind braucht man keine MPU.
Die MPU ist eine Auflage der Führerscheinstelle und ab 1,6‰ zwingend.

Und müsste er die Fahrerlaubnis neu machen, oder
bekommt er seinen alten Lappen wieder?

Es ist eine ganz neue Fahrerlaubnis. Ob nach der langen Zeit eine Prüfung verlangt wird ist eine Einzelfallentscheidung. Manche Führerscheinstellen verlangen hier eine Prüfung, anderen reicht es wenn einige Fahrstunden nachgewiesen werden, und andere wollen nichts.

Q-Gruß

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Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug ( FORMULAR:
„Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung oder Sperre“

Kostet 2021 in Hamburg stolze 229,40€

Gefragt war aber 2009 :unamused:

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So hat sich das mit den 15 Jahren auch erledigt. (Wären schon 25 seit 1997)

ich kenn einen, der konnte nach 10 Jahren einfach einen neuen Führerschein machen. Vorangegangene Fahrprüfung war erforderlich.

Aber ist schon reichlich ungerecht. Jeder Totschläger oder Kinderschänder, der seine Strafe abgesessen hat, gilt als unbescholten und nur im Falle einer neuerlichen Straftat können die Vorstrafen in das Strafmaß einfließen. Ansonsten hat das einst begangene Delikt so gut wie keine Auswirkungen auf das weitere Leben, wenn man nicht gerade für einen bestimmten Beruf ein Führungszeugnis braucht.

Ist man jedoch einmal beim KBA oder bei der Schufa registriert, gehts abwärts.

Stimmt, sorry :innocent:

WICHTIG IST ABER IMMER

  1. Das die Tilgungsfrist (5,10Jahre) bei Antragstellung auf Neuerteilung VOR dem Datum der Löschung(Tilgung), mit dem Ablehnungsbescheid der Führerscheinstelle von VORNE (neu beginnt)!!!

ERGO:
Vor dem stellen des Antrags auf Widererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug (Neuerteilung), ist unbedingt VORHER darauf zu achten, ob die Tilgungsfrist (s.FAER,ZF…) bereits abgelaufen ist!

Beispiel:
Nach 15Jahren „Wartezeit“ ist der FS ohne MPU Gutachten wieder zu erteilen! Natürlich darf die Person in der Zwischenzeit Nicht VR Auffällig geworden sein. (Zudem ist zwingend darauf zu achten, ab wann die 5Jahre Über./Wartezeit beginnt und daraufhin noch max. weitere 10Jahre)

Dann ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne eine
MPU möglich, weil alle Einträge getilgt werden müssen und diese nicht wieder zu deinem Nachteil verwendet werden dürfen.

Wer aber den Antrag bei der Behörde auch nur Tage vor Ablauf der o.g. Tilgungsfristen stellt, riskiert zu 99%, das die Frist mit dem Ablehnungsbescheid der VBehörde (MPU erbeten),
ab diesem Tag NEU beginnt!!

Somit kann aufgrund eines kleinen Fehlers, 5-10Jahre erneut gewartet werden um die FE ohne MPU wieder zu erlangen!

EIN teurer FEHLER