Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Lt. Kraftfahrt-Bundesamt wurde eine Fahrerlaubnissperre bis Februar 2006 erteilt, wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein.
Nach $ 460 StPO wurde eine Gesamtstrafe gebildet mit dem Hinweis aufrechterhaltender Sperrfrist. Wenn jetzt der Führerschein neu beantragt wird, muß dann eine MPU gemacht werden?

Hallo,

Neben fehlender Höflichkeit könnte ich ja mal eine Fachseite dazu empfehlen…aber wo war bitte die Höflichkeit in der Anfage ?

( Anrede und abschließende Grußformel … )

Klopapier bäuchte ich nicht ansprechen für Benutzung und Abgang…

Wenn Du hier schon ( „geklaute“ Definition eines hiesigen Users ) " dahinrotzt ", wie soll es dann in anderen Fachforen geschehen ? Mach Dir mal Gedanken darüber,ob man Dich in andere Foren empfehlen könnte, wenn Du schon im 1. Forum so missbilligende Anfragen stellst.

mfg

nutzlos

Hi,

ob eine MPU angeordnet wird entscheidet die Führerscheinstelle. Da hilft nur, Fahrerlaubnis beantragen und abwarten ob die sich dahingehend äusern.

Q-Gruß

nutzlos

Das war wohl auch eine nutzlose Antwort.

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also ich fands ok

Neben fehlender Höflichkeit könnte ich ja mal eine Fachseite
dazu empfehlen…aber wo war bitte die Höflichkeit in der
Anfage ?

Also ich brauche nicht immer diesen Formalismus von Grußformel und bla.
Die Frage war präzise und für mich ansprechend gestellt.

Gruß
Paul

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Sehr geehrter Herr nutzlos, ich entschuldige mich hiermit für meine unhöfliche Art. Es tut mir sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß ich den von mir verfassten Text nicht geklaut habe, sondern ihn laut einem Schreiben Des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 06.09.2010 als Anfrage bezüglich der MPU ins Forum gestellt habe.Es ist sehr schade, daß ich Sie auf eine solch unflätige Art und Weise beleidigt habe. Mit freundlichem Gruß wichtel

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Hallo wichtel54,

Das mit dem " geklaut " war nicht auf Dich bezogen, sondern auf meinen eigenen Passus "… so dahingerotzt… ", den ICH geklaut habe.

Das Andere geht halt nur um Anrede und Grußformel am Abschluss.

Nun zurück zur Frage der MPU:

Nebst erster Verwunderung, warum die Führerscheinstelle nicht direkt zu einer MPU einlud, kam die Erinnerung, das eine entzogene Fahrerlaubnis vor 2008 ( soweit ich es in Erinnerung habe ) nach 2 Jahren Entzugsdauer komplett neu absolviert werden mußte.

Das wurde nach dem Datum dahingehend geändert, das mit dem Nachweis einer positiven Begutachtung ( und abgelaufener Sperrfrist ) der " alte Lappen " gegen Gebühr beantragt werden kann, wenn er nach dem Stichtag entzogen wurde.

Neben einem kostenpflichtigem Antrag einer neuen FE besteht vorab die kostenlose Möglichkeit, bei der zuständigen Führerscheinstelle Einsicht in die Führerscheinakte zu beantragen.

Da ich aber auch nicht alle Details zur MPU kenne, möchte ich Dir diese Seite empfehlen:

http://www.mpuforum.de/index.html?s=ad05151c340c2822…

Neben dem Forum sind dort reichlich FAQ gelistet, die rund um die MPU und Möglichkeiten der Anordnung informieren, als auch über Gesetze, die sich in den letzten Jahren diesbezüglich und Entzug der Fahrerlaubnis geändert haben.
Die Wahrscheinlichkeit auf Anordnung einer MPU im genannten Fall kann ohne Details zur Vorgeschichte hier nur schwer eingeschätzt werden.

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos, danke für die Antwort. Ich habe ja schon Antwort aus Flensburg bekommen. Nur wußte ich nicht weiter. Habe jetzt bei einer Fahrschule die Unterlagen abgegeben. Mal sehn, was die damit machen.Habe mich auch schon nach einem EU Führerschein aus Tschechien erkundigt. Das hört sich ja alles gut an, aber ich hab da ein komisches Gefühl. Nochmals danke und ein schönes Wochenende. Gruß wichtel

Hallo nutzlos,

Hallo Wichtel54

danke für die Antwort.

" Nullus zu Danken… "

Ich habe ja schon
Antwort aus Flensburg bekommen. Nur wußte ich nicht weiter.
Habe jetzt bei einer Fahrschule die Unterlagen abgegeben.

Normaler Vorgang bei der Beantragung eines Erwerbs einer Fahrerlaubnis…Dann musst Du nun allgemein abwarten, wie Deine Zulassung zur Führerscheinprüfung weiter verläuft.

Mal
sehn, was die damit machen.Habe mich auch schon nach einem EU
Führerschein aus Tschechien erkundigt.

Um Deinem Abschluss vorzugreifen…" Sauber " geblieben und sorgfältig darüber nachgedacht,was damals " daneben " lief.

Wichtigstes Merkmal: " Es gibt keinen Grund für die Fahrerlaubnisbehörde, die Fahreignung anzuzweifeln…

Das hört sich ja alles
gut an, aber ich hab da ein komisches Gefühl.

Das bliebe ein rein bürgerlicher Nachgeschmack des Überdenkens der Vergangenheit.
Das Privileg einer FE. hätte Grenzen und wäre damit sinnvoll zu hinterfragen. Damit auch zu recht der Zweifel an einer FE, die durch einen Mitgliedsstaat der EU ausgestellt worden sein könnte.

Nochmals danke
und ein schönes Wochenende. Gruß wichtel

Dito

mfg

nutzlos