Guten morgen! Vollgende Frage stellt sich mir. die wiedererteilung eines führerscheins wurde beantragt. Vor vier jahren wurde jemanden dieser entzogen weil die person unter den einfluss von Batäubungsmitteln (amphvitamin) gefahren ist. ZU dem zeitpunkt hatte Die person den führerschein 11 monate. Damals bekam Sie ein bußgeld und den entzug der fahrerlaubniss. Es wurde direkt mit den drogen screenings angefangen für die mpu. Leider hat sich das alles etwas hin gezogen so das es circa 3 jahre screenings lücken los hatte bis sie vor drei monaten die mpu positiv bestanden habe. Die personging mit der positiven mpu zum strassenverkehrsamt weil es hieß es reicht wenn Sie die mpu macht und bekommt den führerschein dann zurück. Dann hieß es auf einmal sie solle noch das besondere aufbau seminar für fahranfänger in der probezeit, die mit Drogen aufgefallen sind machen müsste. Mir wurd wieder gesagt das das ausreichend ist damit sie den führerschein wieder bekomnme. Denkste jetzt sagen die leute vom amt sie soll muss die theorie und praxis prüfung nochmal neu ablegen damit sie ihn wiederbekomme obwohl davon nie die rede war. Die meinen halt sie person hätte nicht genügend fahrpraxis-. Aber fahrpraxis bekomme sie ja dann auch nicht wenn sie nur die prüfung ablege das ist doch schwachsinn. jetzt die frage ist das so richtig oder müsste ich die prüfung garnicht neu machen. unterm strich ich habe die mpu und das aufbau seminar gemacht!!Muss Die person die theorie und praxis prüfung nochmal machen und gibt es dazu einen gesetzes text oder so etwas??
Hallo DieFrite1,
genau sagen kann ich es dir nicht.Es kommt auch auf den Kreis an in dem du lebst. Aber bei Fahranfängern kann ich es mir schon vorstellen, da ja 11 Monate nicht gerade viel Fahrerfahrung sind.
Bei mir im Kreis ist es auf jeden Fall nicht so, denke es ist auch viel Ermessensspielraum.
Viele Grüsse Na69