Ich wurde 1966 unehelich in der Schweiz geboren. Meine Mutter war Österreicherin, demzufolge war ich ebenfalls Österreicher, das durch Dokumente belegt ist. Mein Vater (Deutscher) ehelichte meine Mutter knapp sieben Monate später. Darauf erhielt ich (auch??)die Deutsche Staatsbürgerschaft. 1980 wurden alle als Schweizer eingebürgert ( meine Mutter war bis zu diesem Zeitpunkt Österreicherin). Nun wollte ich die österreichische Staatsbürgerschaft wiedererlangen(Doppelbürger). Gemäss Artikel die ich gefunden habe, käme hier das Gesetz des Abstammungsprinzip zur Geltung. Nun teilt mir Österreich mit, ich hätte nur Anspruch, wenn ich 10 Jahre Österreicher gewesen wäre.
Stimmt dies???
Hallo!
Es stimmt leider.Da deine Mutter keine öst.Staatsbürgerschaft mehr hat, entfällt die Wartezeit von 6 Jahren.
Gruß Chrys
Was für 6 Jahre? Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 4 Z 1 StbG nicht erfülle. Wenn ich unter diesem Paragraphen suche, finde ich nur etwas über Verbrecher, was ich (noch) nicht bin.
Hallo!
Wenn die Mutter Österreicherin wäre,würden die 6 Jahre in Frage kommen.Da Sie aber Schweizerin ist kommen die 6 Jahre nicht in Frage.Durch die Einbürgerung hat Sie meines Wisens die öst.Staatsbürgerschaft verloren.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Gruß Chrys
Was für 6 Jahre? Mir wurde mitgeteilt, dass ich die
Voraussetzungen nach § 10 Abs. 4 Z 1 StbG nicht erfülle. Wenn
ich unter diesem Paragraphen suche, finde ich nur etwas über
Verbrecher, was ich (noch) nicht bin.
Hallo,
Tut mir aufrichtig leid aber in dem Bereich kenn ich mich nicht aus.
Viel glück, rieder
Leider ist diese Frage sehr weit von meinem Spezialgebiet entfernt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass diese Auskunft nicht vollständig ist, aber ich empfehle einen spezialisierten Rechtsanwalt aus diesem Gebiet zu beauftragen.
Besten Dank für für Ihre Antwort. werde ich machen. Ist ja ein unglaublicher Dschungel, wenn man sich alleine durch diese Paragraphen durcharbeiten muss. Mike
Leider ist diese Frage sehr weit von meinem Spezialgebiet
entfernt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass diese Auskunft
nicht vollständig ist, aber ich empfehle einen spezialisierten
Rechtsanwalt aus diesem Gebiet zu beauftragen.
oje , da kenne ich mich leider nicht aus
Trotzdem Danke! Ich versuch es weiter ;o)
oje , da kenne ich mich leider nicht aus
Trotzdem Danke! ich versuch es weiter;o)
oje , da kenne ich mich leider nicht aus