Hallo Wissende,
in wissenschaftlichen Datenbanken, etwa der MedLine, sind Abstracts (also Zusammenfassungen) wissenschaftlicher Veröffentlichungen zugänglich.
Nehmen wir einmal an, jemand veröffentlicht eine Website, die unter anderem auch eine Liste aktueller Literatur zu einem bestimmten Thema enthält. Die Liste beschränkt sich zunächst auf die Wiedergabe in Form von
„Autor (Jahr):Titel, Zeitschrift, Ausgabe:Seite“
Nun würde der Autor dieser Website noch gerne den Abstract dieses Artikels dazu stellen. Darf er dass? Oder verstößt er damit gegen irgendwelche Copyrights.
Vielen Dank schon vorab für Eure Diskussionsbeiträge,
Oliver
Hallo Oliver,
meines wissens sind Abstracts Werke einer gewissen Schaffenshöhe und unterleigen damit dem Urheberrecht.
Der Betreiber der Seite sollte sich mit den Anbietern der Abstracts einigen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen er die A. einstellen darf.
Gandalf
Hallo,
Nun würde der Autor dieser Website noch gerne den Abstract
dieses Artikels dazu stellen. Darf er dass? Oder verstößt er
damit gegen irgendwelche Copyrights.
Der Fragende sollte davon absehen, fremde Abstracts ohne Zustimmung der Rechteinhaber (Verlage) auf die eigene Webseite zu stellen (Der Autor behält meistens das Recht, Abstracts eigener Arbeiten ins Netz zu stellen).
Er sollte zudem bedenken, dass eine Webseite weltweit zugänglich ist - auch in USA.
Ciao R.
Hallo Ihr beiden,
herzlichen Dank für Eure Beiträge,
Oliver