Hallo,
trotz unzähliger Recherchestunden im Internet finde ich keine Antwort… Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Ich bin Witwe, 67 J. alt, beziehe seit vielen Jahren eine Witwenrente nach meinem 1. Mann. Nun möchte ich wieder heiraten, einen Witwer, 73 J. alt. Er ist gesund und fitt, trotzdem befürchte ich die Situation, wenn er während des 1. Ehejahres sterben sollte. Laut der Auskunft der Rentenberatungsstelle würde ich in diesem Fall:
- keine Witwenrente nach dem 2. Ehemann (Versorgunsehe-Verdacht)
- keine Witwenrente nach dem vorletzen Ehegatten bekommen.
Frage 1: Stimmt das?
Wenn ja, dann würde ich ein zu großes Risiko eingehen, gar keine Witwenrente zu bekommen, was die Wiederheirat für mich ausschließt (was ich sehr schade fände).
Frage 2: Beinhaltet der Begriff „Auflösung der erneuten Ehe” im § 46 SGB VI (Witwenrente und Witwerrente) den Fall des Todes mit? D.h. ob die Ehe durch die Scheidung oder durch den Tod aufgelöst werden kann? (Meine Freundin meint nämlich, durch den Tod wird die Ehe nicht aufgelöst, sondern beendet.)
Besten Dank!
Helmutto