Liebe/-r Experte/-in,
Nehmen wir mal an, eine Vorhof-Tätowierung (Vorhof der Brustwarzen ist nach OP nicht mehr rund und soll durch die Tätowierung wiederhergestellt werden) ginge voll daneben, und der Vorhofrand sähe aus als hätte jemand mit einem roten Eddingstift einen Kreis gemalt… Wie hoch wäre die Chance diesen Tätowierer zu verklagen??
Vielen Dank, W
Liebe Werisnda
Zuallerst möchte ich sagen, dass es mir sehr leid tut, wenn der BW-Vorhof durch Tätowierung so verunstaltet wurde. Die Chance einer Klage lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte kaum beurteilen. Da es sich um einen freiwilligen Eingriff handelt, greifen allenfalls die schuldrechtlichen vertraglichen Bestimmungen. Inwieweit dann überdies noch strafrechtliche Belange berührt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, was wie gesagt ohne nähere Kenntnis nicht beurteilt werden kann. Ich bedaure, nicht mehr als dies antworten zu können. Auch bin ich kein Experte für (para)medizinisches Gebiet.
Herzliche Grüße
Walter Schäppi
Hallo W.
ich bin kein Jurist, daher kann ich Dir leider nicht helfen.
MfG
ERUP
Hallo
Ich bin Schweizer Anwalt und gehe davon aus, dass sich der Fall in Deutschland stattgefunden haben soll. Deshalb kann ich die Frage leider nicht beantworten. In der Schweiz gibt es jedenfalls noch keine Gerichtspraxis zur Haftung des Tätowierers.
Gruss HB
Liebe/-r Experte/-in,
Nehmen wir mal an, eine Vorhof-Tätowierung (Vorhof der
Brustwarzen ist nach OP nicht mehr rund und soll durch die
Tätowierung wiederhergestellt werden) ginge voll daneben, …
Wenn wir ein vorsätzliches Handeln einmal außer Betracht lassen, kommt allenfalls Fahrlässigkeit in Betracht. Maßstab ist, was man von einem „normalen“ Tätowierer erwarten darf an Kenntnissen, Sorgfalt etc.
Für Details empfehle ich (sollte diese Fehlbehandlung tatsächlich erfolgt sein), sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden.
Ich kann nur unter dem sozialrechtlichen Aspekt sagen, daß eine fachkundige „Reparatur“ von der gesetzlichen KV nicht getragen würde. Sofern also kein Schadensersatz durchgesetzt werden kann, muß jene Frau diese OP aus eigener Tasche bezahlen.
Es tut mir Leid, zu dieser Frage kann ich nichts sagen.
Gruß, Tronicrot
hallo,
die Chance zu klagen sehe ich grundsätzlich als erfogsversprechend an.
Aber das könnte hier auch in den Medizinbereich hineingehen. Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
mfg
JK
sorry, hier würde ich einen Arzt fragen. Nur ein medizinisch ausgebildeter Arzt, hier Facharzt, kann
erschöpfend Auskunft geben. Alles andere ist Lotterie!
Viel Erfolg!
Hallo,
zu diesem speziellen Fall der Medizin habe ich keine Erfahrung und keinen Rat abgeben.
Alles Gute
Stefan Seidel