Wiederherstellung Ursprungs

Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin hat ein großes Problem. Sie aht ihre Wohnung fristgerecht gekündigt und von ihrem Vermieter auch die Bestätigung hierzu erhalten. Soweit, so gut. Sie hatte in der Wohnung einige bauliche Veränderungen vorgenommen. In einem Gespräch mit ihrem Vermieter, ob sie alles so lassen könne, hatte er dies mit ja beantwortet, leider ohne Zeugen. Nun, 3 Wochen vor dem Auszugstermin, stellt er auf einmal die Forderung, dass die baulichen Veränderungen zurückgebaut werden müssen. Ist dies in der Form und der kanppen Zeit überhaupt zumutbar und rechtens?

Ich hoffe man kann mir ein paar hilfreiche Tipps geben.

Dein Artikel wird GELÖSCHT, weil er gegen FAQ:1129 verstößt.
Deinen Vorschalttext hast Du wohl nicht gelesen
ob Du die Antwort liest?

Wenn der Mieter eine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass er Einbauten belassen kann, nicht beweisen kann, dann hat gilt:
Bei Auszug müssen Mietereinbauten entfernt werden
http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/mieten-…

Tipps: Solche wichtigen Vereinbarungen nur schriftlich treffen! Am besten schon wenn man sich die Zustimmung zu den Einbauten einholt.