Wiederherstellung von Sondereigentum-Wer zahlt?

Hallo Forum,

wer zahlt eigentlich die Wiederherstellung von Sondereigentum wenn es durch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum zerstört wurde?
Folgendes Bsp. Terassensanierung. Die Fliesen der Terasse (Sondereigentum) wurden durch Arbeiten am Terassenaufbau (Gemeinschaftseigentum) zerstört(teilweise). Nun besteht nach WEG die Pflicht des Eigentümers die Gemeinschaft an das Gemeinschaftseigentum heranzulassen.
Wer aber zahlt nun die Neuverlegung der Fliesen, Eigentümer oder Gemeinschaft?
Danke für die Hilfe.

Hi Soeren,

wieso nimmst Du nicht den in die Pflicht, der den Schaden angerichtet hat?

Gruß Ralf

Es gilt hier das Prinzip der Verursachung. Allerdings muss das auch klar beweisbar sein.

Gruss
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

Dem betroffenen Sondereigentümer steht nach §14 Nr.4 WEG Schadensersatz von der Gemeinschaft zu.

Allerdings muss man erstmal prüfen, ob die Fliesen wirklich Sondereigentum sind.
Handelt es sich um eine Erdgeschossterrasse, neige ich dazu, die Fliesen eher als Gemeinschafteigentum zu sehen.
Gruß n.

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