Wiederholt ähnliche Straftat/ Betreuung

Hallo,

widerholt man eine Straftat soll heißen macht man ähnliches öfters und war deswegen schon zu einer Geldstrafe verurteilt, summieren sich die Strafen quasi oder ab wann hat das weitergehende Folgen als eine Geldstrafe?

Und war der Mensch z.d. Zeitpunkt gestzlich betreut, weil er auf Grund Krankheit seine Angelegenheiten nicht besorgen konnte, bzw. hat die Straftat aus Krankheitsgründen beganen, wirkt sich das auf das Urteil aus.

Auch wenn er zwischenzeitlich nicht mehr unter Betreuung stand, diese nun aber wieder beantragt hat?

Antwort wäre nett.

yelemi

Hallo Yelimi,

versuche doch mal, den gesamten Fall mit allen Details in einem Beitrag ausführlich zu schildern. Dann kannst du auf fundierte Antworten hoffen.

Gruss

Iru

Hallo,

okay, mal in saloppen Worten. Jemand ist mehr oder weniger geistig gaga und begeht eine Straftat. Ein Gericht erläßt ein Urteil. Die nicht völlig vorhandene geistige Gesundheit ist hierbei berücksichtigt oder spielt keine Rolle.

Jetzt wird diese Straftat wiederholt. Dann gibt es eben vom Gericht noch mehr Strafe. Egal, ob eine Betreuung besteht. Denn dem Täter ist ja bekannt, dass er keine Straftat begehen darf.

Gruß

Andreas