mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn man das erste mal mit 1,36 Promille in eine Verkehrskontrolle geraten ist und nach entsprechender Bestrafung und Führerscheinentzug, wieder mit 0,6 Promille aufgefallen ist??
das Erste ist eine Straftat, das Zweite (wenn ohne Ausfallerscheinungen) eine Owi.
Der Täter ist, egal von der Einstufung der Tat, ein Mehrfachtäter. Selbst wenn bei der zweiten Trunkenheitsfahrt kein FS beschlagnahmt wurde, so ist mit einer MPU zu rechnen. Wenn die negativ verläuft oder man sie verweigert, dann wird die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen und ist erstmal weg (und kommt nicht wieder).
ohne das zu verniedlichen, es sind schon ganz andere wegen alkohol im straßenverkehr aufgefallen. deshalb sollten diese persönlichen ausrutscher unterbleiben.
zur sache:
2 delikte mit alkohol im straßenverkehr beinhalten von der führerscheinstelle die anordnung zur mpu.
das bedeutet, das du zunächst ein fahrverbot und geldbuße bekommst. als wiederholungstäter wird beides schon erhöht sein.
tipp: bereite dich bereits innerhalb der sperrfrist auf deine mpu vor. auch sollte ein abstinenznachweis über insgesamt 12 monate gemacht werden, weil du 2 mal aufgefallen bist.
die aussicht auf eine positive mpu ist nur nach diesem 12 monate abstinenznachweis gegeben.
die frist über 12 monate beginnt mit der ersten urinkontrolle!
das Problem liegt in der Wiederholung, auch wenn es beim zweiten Verstoß sich im Prinzip nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt
_424601 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration
von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration
betrug *).,… mg/l.
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG,
§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im VZR.
§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
4Punkte 1000,00€ Bußgeld + Verwaltungsgebühren 3 Monate Fahrverbot_
Beim zweiten Verstoß ist eine MPU obligatorisch. Es ist damit zu rechnen das die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis einzieht, bis eine positive MPU beigebracht wird. Es empfiehlt sich rechtzeitig mit der Führerscheinstelle sich in Verbindung zu setzen, wie die Fragestellung der MPU ist.
Für weitergehende Fragen kann ich das www.Verkehrsportal.de empfehlen. Die kennen sich auf diesem Gebiet aus.
mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn man das erste mal mit 1,36 Promille in eine Verkehrskontrolle geraten ist und nach entsprechender Bestrafung und Führerscheinentzug, wieder mit 0,6 Promille aufgefallen ist??
Was bedeutet aufgefallen? „Nur“ in einer Kontrolle festgestellt oder ist es schon vorher aufgefallen? Keine Ahnung, ob das wichtig ist und ob das an den Folgen bei Wiederholung grundsätzlich was ändert.
2 delikte mit alkohol im straßenverkehr beinhalten von der
führerscheinstelle die anordnung zur mpu.
das bedeutet, das du zunächst ein fahrverbot und geldbuße
bekommst.
Was berechtigt dich zu der Annahme, dass der UP über sich spricht?
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