Wiederholt betrunken gefahren !

hallo

jemand (23) wird betrunken am Steuer erwischt.Der Lappen wird eingezogen und 1400 € Strafe wird fällig.

jetzt ist dieser Jemand wieder angetrunken gefahren, aber ohne Autokennzeichen, da er das Auto vorher abgemeldet hat.
Ich weiß nicht, wie viel Promille er hatte. Beim 2. Mal hat er 15e Bußgeld sofort zahlen muessen.
Was kommt jetzt auf ihn zu???

lisa

Was kommt jetzt auf ihn zu???

Hoffentlich eine Gerichtsverhandlung !!!

hallo,

trunkenheit am steuer
fahren ohne führerschein
verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz

vermutlich eine mpu um nach sperre den fs neu machen zu dürfen.

lg dev

Nein, nicht hoffentlich…

Was kommt jetzt auf ihn zu???

Hoffentlich eine Gerichtsverhandlung !!!

… sondern ganz sicher! So sicher wie das Amen in der Kirche!
Renate

Hallo Renate,

… sondern ganz sicher! So sicher wie das Amen in der Kirche!

warum?

Die Sachlage ist doch klar, es wird nach Aktenlage entschieden.
Wenn man dann dagegen Widerspruch einlegt, kommt es zur Verhandlung.

Schönen Gruß
Termid

Moin!

… sondern ganz sicher! So sicher wie das Amen in der Kirche!

warum?

Wegen des bestehenden öffentlichen Interesses…

Die Sachlage ist doch klar, es wird nach Aktenlage
entschieden.

Ich bezweifle, dass das so einfach ist.

Wenn man dann dagegen Widerspruch einlegt, kommt es zur
Verhandlung.

Klar.
Gruß
Renate

jemand (23) wird betrunken am Steuer erwischt.Der Lappen wird
eingezogen und 1400 € Strafe wird fällig.

zu Recht.

jetzt ist dieser Jemand wieder angetrunken gefahren, aber ohne
Autokennzeichen, da er das Auto vorher abgemeldet hat.

Ist er also quasi auf frischer Tat von der Polizei angehalten worden?

Ich weiß nicht, wie viel Promille er hatte. Beim 2. Mal hat er
15e Bußgeld sofort zahlen muessen.

Wurde eine Strafanzeige aufgenommen und eine Verwarnung ausgesprochen?

Was kommt jetzt auf ihn zu???

Schwer zu sagen, denn der Sachverhalt ist mir eigentlich nicht restlos klar. Möglich (aber nicht sicher) wären:

Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss
Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichversicherungsgesetz
Beschlagnahme des Fahrzeugs als Einziehungsgegenstand gem. § 6 PflVG i.V.m. § 74 StGB oder aus gefahrenabwehrenden Gründen (Polizeirecht)

und als Owi evtl. Zuwiderhandlung gegen die StVZO (nicht zugel. Kfz)

Ob eine Gerichtsverhandlung folgt, hängt vor allem von der Auffassung des StA ab. Im Strafbefehlsverfahren kann er max. 360 Tagessätzes (= ca. 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung) verhängen. Ist er der Meinung, eine höhere Strafe wäre notwendig, geht das nur über die Hauptverhandlung (allerdings wäre der Zusammenhang Strafbefehl und Freiheitsstrafe ein anderes Thema, da dies im Widerspruch zum sachlichen Strafrecht steht). Evtl. Verfall des Kfz.

Meine persönliche Meinung/Vermutung zu dem Fall:

Es kommt zu einer HV und es wird eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt, da jemand, der derart penetrant gegen geltendes Recht verstößt, einen wirklichen „Denkzettel“ benötigt. Zusätzlich kämen sicherlich noch Bewährungsauflagen (geldlicher Art und/oder Alkoholtherapie). Führerschein wird für längere Zeit eingezogen. MPU wird vor Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis Pflicht.

Gruss

Iru

dieser jemand gibt jetzt seine Wohnung auf. Er hat mit seinem Chef ausgemacht, das er gekündigt wird.Er zieht zu seiner Mutter und Stiefvater.
meine Frage
Kann er sich bei der Polizei abmelden und die neue Adresse durchgeben, oder darf er sich nicht aus seinem Dorf bewegen??

lisa

Kann er sich bei der Polizei abmelden und die neue Adresse
durchgeben,

Ist zwar nicht verpflichtend, aber sollte man machen.

oder darf er sich nicht aus seinem Dorf bewegen??

Er kann hingehen wohin er will.

Iru

hallo

danke für euere antworten

schönen 1. Advent

lisa

Und vermutlich eine doppelte MPU…
Hallo,

Es ist zwar an sich eine MPU, die aber dann 2 Fragestellungen
enthält. ( somit umfangreicher und teurer )

Aus diesem Dilemma wirst Du vermutlich nur mit diesen beiden Experten
mit 2 blauen Augen herauskommen können:

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachpsychologe für Verkehrs - Psychologie

Wenn es ganz bitter läuft, kann Dir die Fahrerlaubnis auch auf
Lebenszeit versagt werden.

mfg

nutzlos