jemand (23) wird betrunken am Steuer erwischt.Der Lappen wird
eingezogen und 1400 € Strafe wird fällig.
zu Recht.
jetzt ist dieser Jemand wieder angetrunken gefahren, aber ohne
Autokennzeichen, da er das Auto vorher abgemeldet hat.
Ist er also quasi auf frischer Tat von der Polizei angehalten worden?
Ich weiß nicht, wie viel Promille er hatte. Beim 2. Mal hat er
15e Bußgeld sofort zahlen muessen.
Wurde eine Strafanzeige aufgenommen und eine Verwarnung ausgesprochen?
Was kommt jetzt auf ihn zu???
Schwer zu sagen, denn der Sachverhalt ist mir eigentlich nicht restlos klar. Möglich (aber nicht sicher) wären:
Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss
Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichversicherungsgesetz
Beschlagnahme des Fahrzeugs als Einziehungsgegenstand gem. § 6 PflVG i.V.m. § 74 StGB oder aus gefahrenabwehrenden Gründen (Polizeirecht)
und als Owi evtl. Zuwiderhandlung gegen die StVZO (nicht zugel. Kfz)
Ob eine Gerichtsverhandlung folgt, hängt vor allem von der Auffassung des StA ab. Im Strafbefehlsverfahren kann er max. 360 Tagessätzes (= ca. 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung) verhängen. Ist er der Meinung, eine höhere Strafe wäre notwendig, geht das nur über die Hauptverhandlung (allerdings wäre der Zusammenhang Strafbefehl und Freiheitsstrafe ein anderes Thema, da dies im Widerspruch zum sachlichen Strafrecht steht). Evtl. Verfall des Kfz.
Meine persönliche Meinung/Vermutung zu dem Fall:
Es kommt zu einer HV und es wird eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt, da jemand, der derart penetrant gegen geltendes Recht verstößt, einen wirklichen „Denkzettel“ benötigt. Zusätzlich kämen sicherlich noch Bewährungsauflagen (geldlicher Art und/oder Alkoholtherapie). Führerschein wird für längere Zeit eingezogen. MPU wird vor Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis Pflicht.
Gruss
Iru