Hallo,
Nun, kommen denn überhaupt keine Briefe an der Postanschrift
von A vom Handyanbieter an?
Wenn weder eine Rechnung, noch eine Mahnung ankommt ist da was
faul.
Doch, nach der ersten Rückbuchung kam eine Mahnung, gleich
auch noch 10 Euro Mahngebühren drauf. Als Grundlage der
Abrechnung stand nur „Vorgang XXX“. Zudem war als Nettobetrag
0 €, Bruttobetrag
24,24 € ausgewiesen.
Ok, also hat der Mobilfunkprovider die Postanschrift von A. Ich nehme mal an, die Rechnung kam per E-Mail, dann Abbuchung per Lastschrift, Rückbuchung und Mahnung dann schriftlich. Nun besteht die Möglichkeit, dass doch ein Vertrag besteht. Die Möglichkeit, dass ein „böser Bub“ am Werk ist besteht immer noch.
Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass ein
„Betrüger“ bewusst Falschangaben gemacht hat, entweder um sich
eine Dienstleistung vom Mobilfunkprovider zu erschleichen,
oder um A zu schaden.
Aber vorher kommen dann die Kontodaten?
Kontoauszug bei der Bank aus de Mülleimer gefischt und man hat Name, Kontonummer, Bankleitzahl und Kreditinstitut.
Davon mal ab: Es kennen sehr viele Personen die Kontodaten einer Person. Alle Personen die ihr mal Geld geschickt haben und alle die jemals legitim per Lastschrift abgebucht haben.
A hat jetzt schriftlich der Forderung widersprochen und um
Zusenden der Vertragsgrundlage gebeten, auf der dies
entstanden sein soll.
Hoffe das ist der richtige Weg.
Wie gesagt, Kommunikation ist auf jeden Fall richtig.
Ich würde auf jeden Fall um eine Kopie des Originalvertrages bitten auf dem sich die Unterschrift von A befinden müsste.
Falls der Vertrag angeblich online abgeschlossen wurde dem Vertrag als ganzem widersprechen weil man diesen Vertrag nicht eingegangen ist und einen „bösen Buben“ vermutet.
Der Mobilfunkprovider möchte doch bitte mal die Rufnummer der ausgegebenen SIM-Karte anrufen und abklären wer dran geht.