Wiederholte Abbuchung ohne Lastschrift

Hallo zusammen,

Folgender fall:

Vom Konto von A wurde Geld von einer Telefongesellschaft Geld abgebucht. Da A keinen Vertrag mit dieser hat und keine Rechnung bekommen hat wurde das Geld zurück gebucht.
Nun hat die Telefongesellschaft erneut abgebucht und Gebühren für die Rückbuchung erhoben. A kann sich nicht erinnern je eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben.
Wie ist hier das beste Vorgehen?
Sollte eine Einzugsermächtigung aufgelöst werden obwohl keine existiert? A möchte das Geld wieder zurück überweisen lass und von der Firma eine schriftliche rechnung über die angebliche Forderung verlangen. Wäre das der richtige weg?

Danke schonmal!

MfG

Hallo,

Sollte eine Einzugsermächtigung aufgelöst werden obwohl keine existiert?

Mit so einer Frage stand ich vor Kurzem bei meiner Bank und mir wurde sinngemäß folgendes geantwortet: „Das Bankkonto kann nicht gegen einzelne Firmen bzw. Einzüge gesperrt werden. Entweder man lässt alle Einzüge zu und bucht nicht passende zurück oder aber man lässt das Konto generell für das Lastschriftverfahren sperren.“

Die Beraterin meinte auch noch, dass ein Einzug prinzipiell immer bewilligt wird, weil die Bank davon ausgeht man habe diesen beauftragt. Deswegen hat man ja die 6(?) Wochen Frist für eine Rückbuchung.

Jetzt weiß ich nicht ob dies nur von meiner (ehemaligen) Bank so gehandhabt wird (sie war in Sachen Kundenfreundlichkeit zuletzt sehr dürftig) oder ob es generell so aussieht.

Zu dem restlichen Vorgehen kann ich leider nichts sagen.

Grüße
-Thunderbird-

Kann es sein…
…das A vllt auf eine Fernsehwerbung reingefallen ist und somit ein Abo abgeschlossen hat?

A sollte mal ganz tief in sich rein gehen und alles überlegen ob da eventuell doch was ist.

LG

Hi,

wenn tatsächlich kein Vertragsverhältnis mit dem Mobilfunkprovider besteht immer schön zurück buchen lassen, das ist der Sinn des Lastschriftverfahrens unberechtigte Abbuchungen können zurück gebucht werden.

Nun, kommen denn überhaupt keine Briefe an der Postanschrift von A vom Handyanbieter an?
Wenn weder eine Rechnung, noch eine Mahnung ankommt ist da was faul.

Wenn keine Post ankommt lässt dies den Schluss zu, dass gar kein Vertrag zwischen A und Handyanbieter besteht weder bekannt noch unbekannt(verbummelt verschuselt).

Geht aus dem Lastschrifttext hervor welcher Mobilfunkprovider dies ist, bzw. kann die Bank das sagen?
Hier könnte man sich, um sich unnötige Scherereien und Rennereien zur Bank sparen, mal an den Support des Mobilfunkproviders wenden und nachfragen was das denn soll.
Vielleicht hat irgendjemand einen Vertrag abgeschlossen und es gab einen Zahlendreher, das Formular wurde unleserlich ausgefüllt, es wurde was falsch vom Formular in einen Computer übertragen, Tippfehler, etc.
Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass ein „Betrüger“ bewusst Falschangaben gemacht hat, entweder um sich eine Dienstleistung vom Mobilfunkprovider zu erschleichen, oder um A zu schaden.
Bei letzterem sollten in naher Zukunft alle Abbuchungen genau beobachtet werden falls sich hier das Spielchen mit einer anderen Firma wiederholen sollte.

Die Kommunikation mit dem Mobilfunkprovider ist auf jeden Fall der richtige Schritt.

MFG

Hi,

in dem von Dir gestalteten Fall bucht der dubiose Anbieter von Handykonto ab. Der Mobilfunkprovider bucht dann per Lastschrift von Girokonto ab.

A bestreitet aber bei diesem Mobilfunkprovider überhaupt einen Vertrag zu haben.

MFG

A sollte mal ganz tief in sich rein gehen und alles überlegen
ob da eventuell doch was ist.

Hat A schon mehrfach gemacht, sonst hätte Sie die Frage nicht gestellt.

MfG

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Hallo,

Nun, kommen denn überhaupt keine Briefe an der Postanschrift
von A vom Handyanbieter an?
Wenn weder eine Rechnung, noch eine Mahnung ankommt ist da was
faul.

Doch, nach der ersten Rückbuchung kam eine Mahnung, gleich auch noch 10 Euro Mahngebühren drauf. Als Grundlage der Abrechnung stand nur „Vorgang XXX“. Zudem war als Nettobetrag 0 €, Bruttobetrag
24,24 € ausgewiesen.

Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass ein
„Betrüger“ bewusst Falschangaben gemacht hat, entweder um sich
eine Dienstleistung vom Mobilfunkprovider zu erschleichen,
oder um A zu schaden.

Aber vorher kommen dann die Kontodaten?

A hat jetzt schriftlich der Forderung widersprochen und um Zusenden der Vertragsgrundlage gebeten, auf der dies entstanden sein soll.
Hoffe das ist der richtige Weg.

MfG

Hier könnte man sich, um sich unnötige Scherereien und
Rennereien zur Bank sparen, mal an den Support des
Mobilfunkproviders wenden und nachfragen was das denn soll.

Nicht für 1,50 € die Minute…

Hallo,

Nun, kommen denn überhaupt keine Briefe an der Postanschrift
von A vom Handyanbieter an?
Wenn weder eine Rechnung, noch eine Mahnung ankommt ist da was
faul.

Doch, nach der ersten Rückbuchung kam eine Mahnung, gleich
auch noch 10 Euro Mahngebühren drauf. Als Grundlage der
Abrechnung stand nur „Vorgang XXX“. Zudem war als Nettobetrag
0 €, Bruttobetrag
24,24 € ausgewiesen.

Ok, also hat der Mobilfunkprovider die Postanschrift von A. Ich nehme mal an, die Rechnung kam per E-Mail, dann Abbuchung per Lastschrift, Rückbuchung und Mahnung dann schriftlich. Nun besteht die Möglichkeit, dass doch ein Vertrag besteht. Die Möglichkeit, dass ein „böser Bub“ am Werk ist besteht immer noch.

Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass ein
„Betrüger“ bewusst Falschangaben gemacht hat, entweder um sich
eine Dienstleistung vom Mobilfunkprovider zu erschleichen,
oder um A zu schaden.

Aber vorher kommen dann die Kontodaten?

Kontoauszug bei der Bank aus de Mülleimer gefischt und man hat Name, Kontonummer, Bankleitzahl und Kreditinstitut.

Davon mal ab: Es kennen sehr viele Personen die Kontodaten einer Person. Alle Personen die ihr mal Geld geschickt haben und alle die jemals legitim per Lastschrift abgebucht haben.

A hat jetzt schriftlich der Forderung widersprochen und um
Zusenden der Vertragsgrundlage gebeten, auf der dies
entstanden sein soll.
Hoffe das ist der richtige Weg.

Wie gesagt, Kommunikation ist auf jeden Fall richtig.
Ich würde auf jeden Fall um eine Kopie des Originalvertrages bitten auf dem sich die Unterschrift von A befinden müsste.

Falls der Vertrag angeblich online abgeschlossen wurde dem Vertrag als ganzem widersprechen weil man diesen Vertrag nicht eingegangen ist und einen „bösen Buben“ vermutet.

Der Mobilfunkprovider möchte doch bitte mal die Rufnummer der ausgegebenen SIM-Karte anrufen und abklären wer dran geht.