Wiederholte Körpverletzung trotz Bewährung

I. ist wegen Körperverletzung zu 3 Jahren Bewährung verurteilt,
hat nun erneut eine Anzeige wegen Körperverletzung, Gerichtstermin nächste Woche

Hier ein Paar Fakten:

  • I. hat einen Entschuldigungsbrief geschrieben und will Kosten übernehmen
  • 2 Kumepels sagen gegen ihn aus
  • SMS-Verlauf
  • I. bereut seine Tat
  • I. ist 20 Jahre alt( wird Ende Dez 21, nach dem Gerichtstermin), hat sich vom Opfer bedroht gefühlt

Wie stehen die Chancen auf Bewährungsverlängerung, bzw Haftstrafe?

Wie stehen die Chancen auf Bewährungsverlängerung?

Ich hoffe, sehr, sehr schlecht!

Gruß, Nemo.

(kann gelöscht werden)

Moin,

I. ist wegen Körperverletzung zu 3 Jahren Bewährung
verurteilt, :hat nun erneut eine Anzeige wegen Körperverletzung,
Gerichtstermin nächste Woche

Dann doch wohl mit Anwalt und hoffentlich einem guten …

Hier ein Paar Fakten:

  • I. hat einen Entschuldigungsbrief geschrieben und will :Kosten übernehmen
  • 2 Kumepels sagen gegen ihn aus
  • SMS-Verlauf
  • I. bereut seine Tat
  • I. ist 20 Jahre alt( wird Ende Dez 21, nach dem
    Gerichtstermin), hat sich vom Opfer bedroht gefühlt

Ja, ja … natürlich Entschuldigungsbrief und Reue - war das beim ertsen Mal auch so?

Wie stehen die Chancen auf Bewährungsverlängerung, bzw
Haftstrafe?

Ganz ehrlich? Ich hoffe, schlecht für die Bewährung und gut für die Haft, wenn sich herausstellt, dass er/sie getan hat, was ihm/ihr vorgeworfen wird. Ansonsten schätze ich mal, dass es auch auf den Richter ankommt.

Wenn er die Notwehr beweisen kann, hat er nichts zu befürchten. Ansonsten bekommt er eine neue Verhandlung und die alte Bewährungsstrafe wird verworfen.

Hallo,
die Chancen auf eine Bewährungsverlängerung stehen schlecht.
Reue, egal ob tätig, dürfte hier keine Rolle spielen.
Gruß Ernst

Wie stehen die Chancen auf Bewährungsverlängerung, bzw
Haftstrafe?

Das ist - zwar nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes, aber eben doch faktisch aufgrund empirischer Beobachtung - wesentlich von der Kombination von Täterherkunft und Opferherkunft abhängig.

Gruß
s.

Hallo,
genau für solches Verhalten ist die Bewährungsstrafe erfunden worden. Er sollte sich
bewähren und hat es nicht geschafft. Also wird im Dezember die alte Strafe voll zur Vollstreckung kommen und dazu für die neue Straftat ein kräftiger Aufschlag.
Ais Sicht des Opfers und auch auch Sicht mit normalen Menschenverstand eine sehr gerechte Sache.
Gruß,
strucki

Hallo Lilly 21,

sind wir doch mal ehrlich! Wenn jemand wegen Körperverletzung nach dem Jugendrecht zu 3 Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wird, d.h. die 3 Jahre Haftstrafe werden zur Bewährung lediglich ausgesetzt (!), heißt das für mich sehr eindeutig, dass das Urteil nicht auf einem Kavaliersdelikt beruht, sondern dass da schon eine ganze Menge mehr passiert sein muss.

Ich denke, so ein Urteil wird i.d.R. nur bei gefährlichen oder schweren Körperverletzungen verhängt. Ergo, Ihr Freund scheint kein Kind von Traurigkeit zu sein.

Wenn Sie dann sogar noch schreiben, dass er eigentlich eine Therapie, sprich eine Anti-Aggressions-Therapie, benötigen würde, zeigt mir das, dass Ihr Freund generell zur Gewalt neigt.

Und wenn man dann noch den tollen Disco-Sachverhalt liest, erkenne ich in keiner Weise auch nur den Ansatz einer akuten Notwehrhandlung, die eine derartige Behandlung des Opfers rechtfertigen würde, ansonsten hätte Ihr Freund anschließend nicht einfach weiter tanzen können. Außerdem gibt es in jeder Diskothek eine Security, die ihm sachlich hätte helfen und den vermeintlichen Störer aus der Disco entfernen können.

Also, mein Bild von Ihrem Freund ist, dass er ein notorischer Schläger zu sein scheint und sicherlich eine Therapie bräuchte, da stimme ich Ihnen zu.

Andersherum ist es mehr als gerechtfertigt, dass die Gesellschaft einen Anspruch hat, vor solchen Leuten geschützt zu werden. Er hat seine Chance auf Besserung bereits einmal durch ein Gericht bekommen, die hat er scheinbar nicht wahrgenommen - denn dann hätte er ja schon lange eine Therapie in seiner Bewährungszeit machen können -, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich hoffe, dass das Gericht zu einem fairen Urteil kommen wird, d.h. u.a. die Aufhebung der o.a. Bewährung!

Im Knast hat er sicherlich auch genug Gelegenheit eine Therapiemaßnahme zur besuchen.

Besten Gruß,

dr.zimmerman.

Hallo Lilly!

Wie stehen die Chancen auf Bewährungsverlängerung, bzw
Haftstrafe?

Auf die nahe liegende Antwort kommst du bestimmt selbst: Ein jugendlicher/heranwachsender Schläger steht vor Gericht. Eigentlich gehört er weggesperrt, soll aber noch eine Chance bekommen und so wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Während der Bewährungszeit zeigt der junge Mann, daß er nichts dazugelernt hat und schon wieder wegen Körperverletzung vor Gericht steht. Mit Nachsichtigkeit stellte sich kein Lerneffekt ein. Nur ein Schuß vor den Bug reichte offensichtlich nicht, diese Gefahr für andere in den Griff zu bekommen.

Was denkst du denn, was jetzt folgen muß? Soll der Richter/die Richterin dem unbelehrbaren Früchtchen über den Kopf streicheln und „Fein gemacht, volles Verständnis, guter Junge, weiter so“ sagen? Vielleicht ist er nicht klar im Kopf, ist gestört? Vielleicht entspricht das Dasein als Schläger seiner Vorstellung, wie ein Mann sein muß? Vielleicht ist er ein Blödmann und unfähig, irgendwas zu begreifen? Wie oft soll ein Mensch deiner Meinung nach zuschlagen dürfen, bevor er aus dem Verkehr gezogen wird?

Gruß
Wolfgang

Das kommt ganz auf das Gericht an. Es kommt immer wieder zu Urteilen, die nach „Bewährung ohne Ende“ aussehen, es gibt eine letzte Chance, eine allerletzte, eine allerallerletzte, eine aller… 

Es fällt schwer, für manches Urteil Verständnis aufzubringen, ein Beispiel: http://www.jurablogs.com/de/ein-jahr-jugendstrafe-we… 

Manchmal ist ausreichend Zeit zum Nachdenken in der Strafhaft durchaus sinnvoll, um den eigenen Weg zu finden.

Wäre das nicht ein Versuch wert - auch zukünftigen Opfern zuliebe?

Hallo

Es fällt schwer, für manches Urteil Verständnis aufzubringen, ein Beispiel: …

Ich glaube, solche Urteile kommen manchmal zustande, wenn der Richter den Eindruck hat, dass der Täter jetzt wirklich an sich arbeiten wird. Schließlich weiß ein Richter, dass ein 20-jähriger durch eine lange Haftstrafe so gut wie nie gebessert wird. Viele werden dann ja erst richtig kriminell. Und manche Richter greifen nach jedem Strohhalm, um das zu vermeiden.

Viele Grüße

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Es fällt schwer, für manches Urteil Verständnis aufzubringen,
ein Beispiel:

Natürlich fällt das schwer, wenn man nur eine (subjektive) Erzählung darüber liest. Wenn Du nicht dabei gewesen bist, mach’s wie ich: enthalte Dich ganz einfach einer eigenen Meinung darüber. Vor allem dann, wenn es in irgendeinem Zeitungsbericht steht. Reporter haben oft keinerlei Ahnung von dem, über das sie berichten und oft auch eine ganz andere Intention als Objektivität.
Gruß
Testare_

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Ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen…und mal ehrlich, wer nach Jugendstrafrecht schon drei Jahre auf Bewährung bekommt, hat schon nen richtigen Knaller oder viele Knaller vorgelegt…das bekommen andere Jugendliche nicht mal wegen fahrlässiger Tötung o.ä… man muss wirklich hoffen, dass er hinter verschlossenen Türen die Hilfe bekommt, die er braucht und die er dann auch annimmt…noch ist nix verloren!