Hallo Lilly 21,
sind wir doch mal ehrlich! Wenn jemand wegen Körperverletzung nach dem Jugendrecht zu 3 Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wird, d.h. die 3 Jahre Haftstrafe werden zur Bewährung lediglich ausgesetzt (!), heißt das für mich sehr eindeutig, dass das Urteil nicht auf einem Kavaliersdelikt beruht, sondern dass da schon eine ganze Menge mehr passiert sein muss.
Ich denke, so ein Urteil wird i.d.R. nur bei gefährlichen oder schweren Körperverletzungen verhängt. Ergo, Ihr Freund scheint kein Kind von Traurigkeit zu sein.
Wenn Sie dann sogar noch schreiben, dass er eigentlich eine Therapie, sprich eine Anti-Aggressions-Therapie, benötigen würde, zeigt mir das, dass Ihr Freund generell zur Gewalt neigt.
Und wenn man dann noch den tollen Disco-Sachverhalt liest, erkenne ich in keiner Weise auch nur den Ansatz einer akuten Notwehrhandlung, die eine derartige Behandlung des Opfers rechtfertigen würde, ansonsten hätte Ihr Freund anschließend nicht einfach weiter tanzen können. Außerdem gibt es in jeder Diskothek eine Security, die ihm sachlich hätte helfen und den vermeintlichen Störer aus der Disco entfernen können.
Also, mein Bild von Ihrem Freund ist, dass er ein notorischer Schläger zu sein scheint und sicherlich eine Therapie bräuchte, da stimme ich Ihnen zu.
Andersherum ist es mehr als gerechtfertigt, dass die Gesellschaft einen Anspruch hat, vor solchen Leuten geschützt zu werden. Er hat seine Chance auf Besserung bereits einmal durch ein Gericht bekommen, die hat er scheinbar nicht wahrgenommen - denn dann hätte er ja schon lange eine Therapie in seiner Bewährungszeit machen können -, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich hoffe, dass das Gericht zu einem fairen Urteil kommen wird, d.h. u.a. die Aufhebung der o.a. Bewährung!
Im Knast hat er sicherlich auch genug Gelegenheit eine Therapiemaßnahme zur besuchen.
Besten Gruß,
dr.zimmerman.