Wiederholte Reparatur in der Gewährleistungszeit

Hallo

ich habe letztes Jahr einen Pool gekauft. Auf diesem besteht laut Hersteller 2 Jahre Garantie.

Jetzt ist dieser Pool dieses Jahr schon das zweite mal ausgefallen. Das erste Mal hat es 3 Wochen gedauert bis der Pool wieder repariert wurde.
Das zweite Mal ist er vor einem Monat ausgefallen. Seither ist noch kein Servicetechniker gekommen. Voraussichtlich habe ich nächste Woche einen Termin, aber er konnte mir auch das nicht bestätigen und hat nur gemeint: „Vielleicht dauert es auch bis übernächste Woche“.

Jetzt ist meine Frage, ob ich da irgendwelche Ersatzansprüche oder Schadensersatzansprüche stellen kann. Der Pool ist ja dieses Jahr schon 8 Wochen nicht nutzbar. (Wenn der Pool ausfällt ist er definitiv nicht nutzbar!)
Kann ich irgendwie Druck aufbauen?

Danke schonmal im Voraus
Max Ammer

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

MFG, Georg

Hallo Max,
Das ist immer nicht Einfach mit dem Recht.
Generell ist es so, dass Du per Einschreiben mit > Rückschein, der Firma ein Ultimatum stellst, mit ca.2Wochen Zeit, für die Reparatur, sonst verlangst Du die Rücknahme, und Schadenersatz.

Dagegen wehrt sich natürlich jede Firma, denn dann wäre es ein totaler Verlust für die.

Die haben im Regelfall 3X das Recht für Reparatur / Nachbesserung.
Erst dann tritt die Rückabwicklung in Kraft.

Mehrheitlich geht es aber nur über das Gericht.
Richte Dich darauf ein, mit Anwalt, die nehmen auch einen, und versuchen Dich an die Wand zu Spielen.

Die Suchen nach Fehlern die Ihr gemacht haben könntet.
> Unsachgemässe Behandlung, Kinder sind falsch Reingesprungen, usw.

Wenn jemand kommt, nehme IMMER einen neutralen Zeugen dazu, mache über alles was gesagt und getan wird ein Protokoll, was der Zeuge unterschreibt.

Erzähle nichts von Euch, was Ihr alles gemacht habt, keine Äusserungen, denn das wird ALLES gegen Euch verwand.

Nur Fakten zählen, kein gefühltes Recht.
Ab da geht es mit Boxhandschuhen los.

Viel Glück, bin ab Sonntag 4 Wochen nicht Erreichbar.

Gruss, Gerd.

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Da mir der Inhalt dieser Bedingungen natürlich nicht bekannt ist, kann ich zu den darin geregelten Details nichts sagen.

Gruß

S.J.

ich habe letztes Jahr einen Pool gekauft. Auf diesem besteht
laut Hersteller 2 Jahre Garantie.

Jetzt ist dieser Pool dieses Jahr schon das zweite mal
ausgefallen. Das erste Mal hat es 3 Wochen gedauert bis der
Pool wieder repariert wurde.
Das zweite Mal ist er vor einem Monat ausgefallen. Seither ist
noch kein Servicetechniker gekommen. Voraussichtlich habe ich
nächste Woche einen Termin, aber er konnte mir auch das nicht
bestätigen und hat nur gemeint: „Vielleicht dauert es auch bis
übernächste Woche“.

Jetzt ist meine Frage, ob ich da irgendwelche Ersatzansprüche
oder Schadensersatzansprüche stellen kann. Der Pool ist ja
dieses Jahr schon 8 Wochen nicht nutzbar. (Wenn der Pool
ausfällt ist er definitiv nicht nutzbar!)
Kann ich irgendwie Druck aufbauen?

Danke schonmal im Voraus
Max Ammer

Hallo Max,
weiß zwar nicht genau warum du mich als Experten ausgewählt hast, aber schon mal vorab bevor du dich an einen echten Experten wendest. Du solltest schildern um was für einen Pool es sich handelt und um welche Preikategorie. Sicher hast du 2 Jahre Garantie und der Herstekller muß dann auch in Aktion treten aber ob man in jedem Fall eine Rückerstattung erhalten kann???
Bei einem Wertigen Produkt ist das sicher der Fall. Bei nem „Baumarkt-0-8-15-Teil“ sehe ich da eher schwarz. Aber wie gesagt bin ich Laie. Hoffe du findest noch kompetente Hilfe und hast noch ein wenig Spaß mit dem Pool.
mfG Markus

Hallo Max,

in so einem Fall (Garantieansprüche, Schadensersatz) kann ich dir leider nicht helfen.

Viele Grüße

Lonite

Hallo

Jetzt ist meine Frage, ob ich da irgendwelche Ersatzansprüche
oder Schadensersatzansprüche stellen kann. Der Pool ist ja
dieses Jahr schon 8 Wochen nicht nutzbar. (Wenn der Pool
ausfällt ist er definitiv nicht nutzbar!)
Kann ich irgendwie Druck aufbauen?

Danke schonmal im Voraus
Max Ammer

Hallo Herr Ammer,

leider bin ich für so etwas nicht unbedingt der richtige Antwortgeber, da ich keine Jurist bin.

Jedoch denke ich, dass es von ihrer Seite aus schwierig wird Druck aufzubauen. Sie könnte mit der Rückgabe des Artikels drohen, aber es ist sehr fraglich ob das den Hersteller unter Druck setzen würde.

Ich denke, dass einzige was Ihnen bleibt, ist das Unternehmen immer wieder zu „nerven“ mit Anfragen, wann der Servicetechniker kommt. Auf alle Fälle sollten Sie den Service zwingen Ihnen einen verbindlichen Termin für den Techniker zu geben.

Mit einem Anwalt würde ich erst Drohen, wenn es keinen weiteren Ausweg mehr gibt, da mit dieser Drohung die Geschäftsbeziehung ganz schön in den Keller gehen können.

Ich hoffe ich konnte ein klein wenig helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Tyson Niedostatek

Hallo
dem Händler eine Frist zur Durchführung der Reparatur setzen ( z.B. 1 Woche ), unter Androhung sonst den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Gruss
Wolfgang

Hallo Max

wahrscheinlich sind Sie in eine falsche Spalte gerutscht. Ich bin für Reparaturen eines Kfz zuständig. Mit Gewährleistungen für pools habe ich nichts zu tun. Sorry, könnten vielleicht eine Internet Rechtsanwalt kontaktieren der Ihnen da weiter helfen kann.

Harry

Hallo,
bezüglich der reparatur die es zumutbare wartezeiten. wie diese in diesem fall sind, kann ich nicht beantworten. sollte der gleiche fehler wie beim ersten mal vorliegen, besteht sogar das recht zum rücktritt vom kaufvertrag. viel glück!

Ich habe die Erfahrung gemacht dass nach dreimaliger Nachbesserung der Kauf gewandelt werden kann.
Über Entschädigung wegen Nutzungsausfall ist mir nichts bekannt.
Viele Grüße
MK