Wiederholter Wasserschaden

Hallo liebe Rechtsexperten die linke Dinger bereinigen möchten

Es gibt ja teilweise recht üble Zeitgenossen ? ein Beispiel

Malangenommen Person A bsitzt und nutzt seinen sehr grossen Keller ? Person B darüber eine Gaststätte mit kleiner Wohneinheit. Jetzt kommt es im laufe von 3 Jahren bis zu 5-6 Wassereinbrüche ? d.h . Wasser läuft ,tropft oder steht im Keller. Da Person A viel Verständnis zeigt und der Schaden relativ klein war und sich Person B sich auch nicht gerade hilfsbereit zeigt ? hat Person A bisher den Schaden auf seine Kosten und mit seiner Arbeitszeit wieder in Ordnung gebracht ? die Ursache des Wasserschadens natürlich nicht ? wobei Person B dies teilweise auch nicht veranlasste .

Nun kommt es zu einem erneuten Wasserschaden bei dem es Person A zuviel wird ? das er auf sofortige Beseitigung drängt (Wasser steht im Keller und läuft auch in Schubladen ) .

Die Bitte doch auch die Schubladen auszuräumen ? Wasser aufnehmen und Schubladen wieder einräumen begegnet Person B mit der lauten Antwort vor Zeugen ? soll ich jetzt noch Ihren Scheiss aufräumen ?? statt einer Entschuldigung wird Person A noch angeschissen und mit Anwalt gedroht ? nachdem Person B diesen konsultiert hatte war er auf einmal sehr freudlich.
Dieser Vorfall bringt eigentlich das Fass zum überlaufen und Person A überlegt sich doch nun rechtliche Schritte zu begehen weil Person An sicher ist in 3 Monaten hat Person Bt das wieder vergessen .

Wie sieht das denn jetzt mit einer Klage und vor Gericht aus ? können die alten Wasserschäden die per Foto von Person A festgehalten wurden auch haftbar gemacht werden.

Weil das Leben so kompliziert ist noch eine weitere Erschwernis ? die Hausverwaltung (verschiedene Eigentümer im Haus) die teilweise die Ursachen trotz mehrmaliger Hinweise nicht beseitigt, steht voll auf der Seite der Person B (gibt wohl immer kostenlos Essen?.)

Muss diese dann auch angeklagt werden ?

Schadensumme je Wassereinbruch war immer nur so 100 ? 200 Euro wenn überhaupt ? Arbeitszeit von Person A nicht eingerechnet (2 -3 Studnen pro Schadensfall) .
Zudem gerade im Sommer eh zuviel Feuchtigkeit im Keller ist und durch die Wassereinbrüche die Luftfeuchtigkeit weit über normal anstieg , was langfristig gesehen den Schaden erhöhen würde.

Welche Chancen seht ihr den da dieser Person B doch einmal etwas mehr Anstand beizubringen ? denn mit Toleranz und Verständnis kommt man da nicht weit

Liebe sonnige und nun mit trockenen Grüssen

Uwe

Hallo Uwe,

ich würde beide, Gaststätten-Besitzer (oder ist er nur ein Gaststättenpächter?) UND Hausverwalterin schriftlich von dem Wasserschaden informieren und auf fachmännische Beseitigung des Schadens bestehen - mit Fristsetzung. Wenn das nichts fruchtet und zu keinerlei Reaktionen führt, Anwalt einschalten.

Warum beide? Du kannst nicht wissen, weshalb dein Keller so oft unter Wasser steht. Es kann sich um ein Leitungs- oder Abwasserschaden innerhalb der Gebäudmauern handeln, in dem Fall ist die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung dafür zuständig. Oder aber um die unsachgemässe Anwendung von Leitungswasser durch den Gaststättenbetreiber, dann ist seine Versicherung dafür zuständig.

Die alten Wasserschäden wirst du wohl kaum ersetzt bekommen. Es sei denn du hast sie schon mehr als einmal dazu schriftlich angemahnt und auch zu dem jeweiligen Schaden erneut in Verzug gesetzt. Fotos allein genügen nicht. (Aber das ist nur meine persönliche Meinung und kein fachlich fundiertes Wissen.)

Fakt ist, dass du den Schaden so gering wie möglich halten solltest. Sprich: also auch selbst die Schubladen ausräumen, wenn das Wasser schon drin steht. Wenn aber das Wasser schon so hoch steht, ist eigentlich eine Trockenlegungsfirma gefragt. Die Möbel könnten zwischenzeitlich eingelagert werden (Abstimmung mit Versicherung erforderlich), da sie die kurzfristigen Zeitspannen zwischen Ausdehnung durch Wassereintritt und Trocknung nicht vertragen und sich je nach Material spalten oder die Oberflächen ablösen.

Die Gebäudesubstanz wird durch die gehäufen Wässerschäden nicht besser, daher sollte hier unbedingt gehandelt werden! Alle Schäden die durch den Wasserschaden entstanden sind schriftlich und durch Fotos mit Zeugen festhalten. Werkzeuge rosten bei Feutigkeit zum Teil recht schnell, Fahrräder bekommt Wasser eben so wenig… Tapeten kann man anschliessend nur noch wegschmeissen. Was ist mit Schimmelbildung hinter den Möbeln, in den Wänden? Schon kontrolliert?

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo

Danke ersteinmal für deine Antwort -
Schimmelschäden - Möbelschäden teilweise vorhanden -
Wie ist das mit solchen Folgenschäden wie Rost an Werkzeuge etc - müssen die Verursacher dafürnciht auch aufkommen? Wie wird das bewertet ? Ist doch noch recht schwieriger es nachzuweisen das es von diesem Wassereinbruch stammt?
Wenn der geschädigte beruflich weg muss (für mehrere Tage) den Schaden nicht vollständig beheben kann und danach ich die Sache entsorgt werden muss - wie verhält sich da das Recht.?

Was ist da mit meiner Arbeitszeit wenn ich wie bisher selbst die Wasserschäden schnell beseitige - denn wenn es nachdem gaststättenpächtergehen würde würden die wohl erst in ein paar Tage wenn überhaupt (verdunstet ja auch) in Angriff nehmen. !

Das geschädigte Person die alten Schäden auch noch nicht dazu packen kann finde ich recht schade -
denn erst dann würde wohl der Schadennverursacher merken dases um mehr geht und auch die Hausverwaltung die auf die Bitten bisher nicht reagiert hat endlich was unternehmen . Alle Schreiben wurden per normale Post also nicht per Einschreiben geschickt - was ja wohl auch ein Fehler ist ?

Noch eine Frage Fotos müssen vor Zeugen gemacht werden obwohl man sieht das das Wasserdurch die Decke kommt ? Ist ja ganz schön aufwendig

Hallo Uwe,

leider bin ich heute erst wieder nach Hause gekommen, deshalb erst so eine späte Antwort. Vorweg sollte ich sagen, dass ich dir nicht all deine Fragen beantworten kann und diesbezüglich zum RA traben würde.

Danke ersteinmal für deine Antwort -

Gern geschehen :smile:

Schimmelschäden - Möbelschäden teilweise vorhanden -

Schimmel ist immer schlecht! Denn das Zeug lauert auf die nächste grosse Feuchtigkeit, um wieder zu „blühen“.

Hier sollte man schon daran denken, Ersatz zu fordern. Bei wem du das einforderst bin ich mir jedoch nicht so sicher. Es könnte auch sein, dass deine Hausrat dafür aufkommt. Aber vielleicht liest hier ein Fachmann mit, der dir noch nen Tip geben kann.

Wie ist das mit solchen Folgenschäden wie Rost an Werkzeuge
etc - müssen die Verursacher dafürnciht auch aufkommen?

Für meine Begriffe muss die Versicherung dafür aufkommen.

Wie
wird das bewertet ? Ist doch noch recht schwieriger es
nachzuweisen das es von diesem Wassereinbruch stammt?
Wenn der geschädigte beruflich weg muss (für mehrere Tage)
den Schaden nicht vollständig beheben kann und danach ich die
Sache entsorgt werden muss - wie verhält sich da das Recht.?

*schulterzuck* Hier gehst du schon zu sehr ins Detail, deren Fragen sich ja noch nicht stellen? Oder doch? Dann solltest du zum Anwalt gehen.

Was ist da mit meiner Arbeitszeit wenn ich wie bisher selbst
die Wasserschäden schnell beseitige -

Der Arbeitsaufwand (Reinigung) wird dir üblicherweise von der Versicherung gezahlt. Da du in den Augen der Versicherung kein Fachmann bist, wird pro Stunde wohl nicht mehr als 10,- Euro herauskommen. Lässt du dich auf Fachpersonal ein, wird hier natürlich ein höherer Betrag angesetzt.

Doch bedenke, auch wenn du jetzt mit Lappen schwingend die gröbste Nässe beseitigen konntest, die Feuchtigkeit ist nach wie vor in den Wänden, Böden, Möbeln und Decke vorhanden. Schliesslich ist das Mauermaterial im Keller meist recht offenporig, was ein schnelles Aufnehmen des Wassers ermöglicht.

denn wenn es nachdem
gaststättenpächtergehen würde würden die wohl erst in ein paar
Tage wenn überhaupt (verdunstet ja auch) in Angriff nehmen. !

Ist die Feuchtigkeit erst einmal drin und existiert kein Fenster oder gar Durchzug, kann man auch nicht darauf hoffen, dass das Wasser verdunstet. Im Gegenteil, das ist ein wunderschönes feuchtes Klima für Pilze aller Art! Wäre es meine Wohnung, hätte ich schon längst das Gesundheitsamt über den Pilzbefall informiert.

Wobei ich denke, dass das Gesundheitsamt doch mal zu den Gaststättenbetreiber gehen sollte und sich zeigen lassen sollte, dass die Abflüsse dicht und auch „Abflussfrei“ sind. Ich vermute nämlich ganz stark, dass deine Wasserschäden von einem verstopftem Abflussrohr im Fussboden her rührt. Da sich offenbar Abfälle aller Art darin gesammelt haben und man die Gefahr der Verstopfung sehr schnell unterschätzt. Ausserdem sind genau diese im Fussboden eingelassenen Abflüsse super Verstecke für Ratten samt Brut (alles schon in ner Firmenküche erlebt!).

Das geschädigte Person die alten Schäden auch noch nicht
dazu packen kann finde ich recht schade -
denn erst dann würde wohl der Schadennverursacher merken dases
um mehr geht und auch die Hausverwaltung die auf die Bitten
bisher nicht reagiert hat endlich was unternehmen . Alle
Schreiben wurden per normale Post also nicht per Einschreiben
geschickt - was ja wohl auch ein Fehler ist ?

Ein Fehler ist es nur, wenn man keine Zeugen benennen kann, die bestätigen, dass man genau diese Briefe an Hausverwalter oder Gaststättenbesitzer abgesandt oder persönlich übergeben hat. Denn in dem Fall würde Aussage gegen Aussage stehen, schliesslich hast du nichts schriftliches in der Hand. Aber da du ihnen schon deswegen nicht nur einmal geschrieben hast, stehen deine Chancen ganz gut auch die vorhergehenden Schäden mit aufnehmen zu lassen.

Noch eine Frage Fotos müssen vor Zeugen gemacht werden obwohl
man sieht das das Wasserdurch die Decke kommt ? Ist ja ganz
schön aufwendig

Du könntest auch einen zugelassenen Gutachter heran zitieren, der würde auch den Schaden sehr genaur beziffern können, einschliesslich Fotos, Beseitigung, Arbeitsaufwand, Feuchtigkeitsgehalt, Stromverbrauch durch Trocknung, Schäden an den Wänden, Möbeln usw… Nur bedenke, es ist ein Keller.

Hatte selbst einen Wasserschaden in der Wohnung (90 qm), der von mir beauftragte Gutachter hat mich 600,- Euro gekostet. Der Gerichtsprozess zum Wasserschaden hierzu steht noch aus. Interessanterweise ist zwischen dem von der Versicherung bestellten Gutachten zu meinem beauftragten Gutachter ein Schadensunterschied von 9000,- Euro und das ist nicht wenig Kohle.

Zeugen sind grundsätzlich immer wichtig. Sei es bei einem Autounfall, beim Übergabe einer Mietwohnung usw… Immer da wo DU Ansprüche stellen kannst oder man DIR gegenüber Ansprüche stellen könnte - Zeugen, Zeugen, Zeugen! Natürlich sind Fotos auch aussagekräftig, bekommt aber vor Gericht nicht das gleiche Gewicht, wie ein Zeugenaussage. Besser ist, man hat beides zur Hand und gibt der Gegenpartei so wenig Angriffsfläche wie möglich.

Lieben Gruss
Asmodine