Hallo Uwe,
leider bin ich heute erst wieder nach Hause gekommen, deshalb erst so eine späte Antwort. Vorweg sollte ich sagen, dass ich dir nicht all deine Fragen beantworten kann und diesbezüglich zum RA traben würde.
Danke ersteinmal für deine Antwort -
Gern geschehen 
Schimmelschäden - Möbelschäden teilweise vorhanden -
Schimmel ist immer schlecht! Denn das Zeug lauert auf die nächste grosse Feuchtigkeit, um wieder zu „blühen“.
Hier sollte man schon daran denken, Ersatz zu fordern. Bei wem du das einforderst bin ich mir jedoch nicht so sicher. Es könnte auch sein, dass deine Hausrat dafür aufkommt. Aber vielleicht liest hier ein Fachmann mit, der dir noch nen Tip geben kann.
Wie ist das mit solchen Folgenschäden wie Rost an Werkzeuge
etc - müssen die Verursacher dafürnciht auch aufkommen?
Für meine Begriffe muss die Versicherung dafür aufkommen.
Wie
wird das bewertet ? Ist doch noch recht schwieriger es
nachzuweisen das es von diesem Wassereinbruch stammt?
Wenn der geschädigte beruflich weg muss (für mehrere Tage)
den Schaden nicht vollständig beheben kann und danach ich die
Sache entsorgt werden muss - wie verhält sich da das Recht.?
*schulterzuck* Hier gehst du schon zu sehr ins Detail, deren Fragen sich ja noch nicht stellen? Oder doch? Dann solltest du zum Anwalt gehen.
Was ist da mit meiner Arbeitszeit wenn ich wie bisher selbst
die Wasserschäden schnell beseitige -
Der Arbeitsaufwand (Reinigung) wird dir üblicherweise von der Versicherung gezahlt. Da du in den Augen der Versicherung kein Fachmann bist, wird pro Stunde wohl nicht mehr als 10,- Euro herauskommen. Lässt du dich auf Fachpersonal ein, wird hier natürlich ein höherer Betrag angesetzt.
Doch bedenke, auch wenn du jetzt mit Lappen schwingend die gröbste Nässe beseitigen konntest, die Feuchtigkeit ist nach wie vor in den Wänden, Böden, Möbeln und Decke vorhanden. Schliesslich ist das Mauermaterial im Keller meist recht offenporig, was ein schnelles Aufnehmen des Wassers ermöglicht.
denn wenn es nachdem
gaststättenpächtergehen würde würden die wohl erst in ein paar
Tage wenn überhaupt (verdunstet ja auch) in Angriff nehmen. !
Ist die Feuchtigkeit erst einmal drin und existiert kein Fenster oder gar Durchzug, kann man auch nicht darauf hoffen, dass das Wasser verdunstet. Im Gegenteil, das ist ein wunderschönes feuchtes Klima für Pilze aller Art! Wäre es meine Wohnung, hätte ich schon längst das Gesundheitsamt über den Pilzbefall informiert.
Wobei ich denke, dass das Gesundheitsamt doch mal zu den Gaststättenbetreiber gehen sollte und sich zeigen lassen sollte, dass die Abflüsse dicht und auch „Abflussfrei“ sind. Ich vermute nämlich ganz stark, dass deine Wasserschäden von einem verstopftem Abflussrohr im Fussboden her rührt. Da sich offenbar Abfälle aller Art darin gesammelt haben und man die Gefahr der Verstopfung sehr schnell unterschätzt. Ausserdem sind genau diese im Fussboden eingelassenen Abflüsse super Verstecke für Ratten samt Brut (alles schon in ner Firmenküche erlebt!).
Das geschädigte Person die alten Schäden auch noch nicht
dazu packen kann finde ich recht schade -
denn erst dann würde wohl der Schadennverursacher merken dases
um mehr geht und auch die Hausverwaltung die auf die Bitten
bisher nicht reagiert hat endlich was unternehmen . Alle
Schreiben wurden per normale Post also nicht per Einschreiben
geschickt - was ja wohl auch ein Fehler ist ?
Ein Fehler ist es nur, wenn man keine Zeugen benennen kann, die bestätigen, dass man genau diese Briefe an Hausverwalter oder Gaststättenbesitzer abgesandt oder persönlich übergeben hat. Denn in dem Fall würde Aussage gegen Aussage stehen, schliesslich hast du nichts schriftliches in der Hand. Aber da du ihnen schon deswegen nicht nur einmal geschrieben hast, stehen deine Chancen ganz gut auch die vorhergehenden Schäden mit aufnehmen zu lassen.
Noch eine Frage Fotos müssen vor Zeugen gemacht werden obwohl
man sieht das das Wasserdurch die Decke kommt ? Ist ja ganz
schön aufwendig
Du könntest auch einen zugelassenen Gutachter heran zitieren, der würde auch den Schaden sehr genaur beziffern können, einschliesslich Fotos, Beseitigung, Arbeitsaufwand, Feuchtigkeitsgehalt, Stromverbrauch durch Trocknung, Schäden an den Wänden, Möbeln usw… Nur bedenke, es ist ein Keller.
Hatte selbst einen Wasserschaden in der Wohnung (90 qm), der von mir beauftragte Gutachter hat mich 600,- Euro gekostet. Der Gerichtsprozess zum Wasserschaden hierzu steht noch aus. Interessanterweise ist zwischen dem von der Versicherung bestellten Gutachten zu meinem beauftragten Gutachter ein Schadensunterschied von 9000,- Euro und das ist nicht wenig Kohle.
Zeugen sind grundsätzlich immer wichtig. Sei es bei einem Autounfall, beim Übergabe einer Mietwohnung usw… Immer da wo DU Ansprüche stellen kannst oder man DIR gegenüber Ansprüche stellen könnte - Zeugen, Zeugen, Zeugen! Natürlich sind Fotos auch aussagekräftig, bekommt aber vor Gericht nicht das gleiche Gewicht, wie ein Zeugenaussage. Besser ist, man hat beides zur Hand und gibt der Gegenpartei so wenig Angriffsfläche wie möglich.
Lieben Gruss
Asmodine