Hallo,
eine Person wurde vor 2 Jahren mit Zeitvertrag im Unternehmen beschäftigt. Aufgrund einer Auftragsspitze soll diese Person befristet für ein Monat im Unternehmen arbeiten. Eigentlich ein klassischer Fall für einen Werkvertrag. Die Person möchte allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag.
Nun gilt aber das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§§ 14 und 16). Ist die Rechtslage wirklich so, dass man Angst haben muss, jemanden einzustellen, wenn nur die befristete Finanzierung gesichert ist?
Derzeit wird überlegt, ob die Person in einem befreundeten Unternehmen befristet angestellt und eine entsprechende Rechnung übergeben wird.
Habt Ihr andere Lösungsvorschläge?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf