Wiederholtes fahren ohne Führerschein

Hallo Miteinander,

ich kann mir vorstellen dass schon oft gefragt wurde was passiert wenn man ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis erwischt wird. Ich möchte aber den speziellen Fall eines Freundes von mir schildern. Mache mir nämlich Sorgen…Ich weiß wie unakzeptabel sein Verhalten ist, das Thema Moral brauchen wir also nicht unbedingt diskutieren,trotzdem verstehe ich alle Aufregung…danke:smile: Also:
Ein Freund von mir (Mitte 20, wohnhaft in NRW) wurde vor ca. einem Jahr mit 2,1 Promille am Steuer erwischt. Er ließ das irgendwie über den Anwalt laufen ohne sich aber wirklich zu kümmern. Er hatte sich auch noch nicht um die MPU und psychologischen Termine gekümmert. Jedenfalls wurde er vor knapp 2 Monaten wieder mit 2,0 Promille am Steuer angehalten. Hinzu kam, dass der Führerschein,wie sich heraustellte,schon seit einer Woche entzogen war. Dass heißt er wurde zum wiederholten Male stark alkoholisiert am Steuer erwischt und noch dazu beim zweiten Mal ohne Fahrerlaubnis! Ich kann mir in etwa vorstellen was jetzt alles auf ihn zukommt, meine Frage lautet aber vielmehr: Was passiert wenn er jetzt trotzdem weiter Auto fährt (nehmen wir an,ohne Alkohol) und erwischt wird. Ist dann direkt Gefängniss angesagt weil er wiederholt ohne Führerschein gefahren ist und noch dazu die zuvorigen Alkoholdelikte mit hineinspielen?
Ich danke schonmal vielmals für die Antworten…
Gruß

hallo,

zunächst einmal sollte erkeinen alkohol weiter konsumieren. wenn er den führerschein zurück haben möchte, dann ist eine dringende abstinenz von mindestens 1 jahr gefordert. die abstinenz muss mit urinkontrollen oder haaranalysen abgesichert sein. leberwerte bei einem arzt reichen heute nicht mehr aus.
da hat der gesetzgeber klare richtlinien geschaffen.

was nun das fahren ohne fahrerlaubnis betrifft, wird der bursche bei dem aktuellen fall mindestens eine geldstrafe erhalten, die sich auf € 5000,00 bewegt. es gibt auch schon urteile, wo neben der geldstrafe das auto kassiert und beschlagnahmt wird. für einen weiteren fall von fahren ohne ist mit einer haftstrafe zu rechnen.
mfg
mpu24

In der Regel Gefängnis auf Bewährung. Für unbelehrbare ist aber irgendwann Schluss! Und das ist gut so!

Hallo,

sorry für die späte Antwort - war in Urlaub…

Leider kann ich dir dazu keine verbindliche Antwort geben - dies ist wohl eher eine Frage für den Anwalt oder Staatsanwalt…

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Ohne genaue Kenntnis der Umstände kann ich gar nichts sagen. Selbst dann würde ich mich nicht zur Frage „Bewährung: ja oder nein“ äußern, weil das von Gericht zu Gericht verschieden sein kann.