Hallo Leute, weiß jemand was, in diesem Fall? :
Ein unbescholtener guter Freund mit deutscher Staatsangehörigkeit hat einfach mal 10 jahrelang in der Schweiz als Diakon sein Glück versucht, möchte jetzt wieder zurück nach Deutschland, wo seine Freunde,Mutter und seine Geschwister leben.
Alle freuen sich darauf, nur hat er Skrupel, was unsere Behörden anbelangt.
Kann er laut Harz4 Ansprüche geltend machen, da er hier wahrscheinlich zunächst mittellos wäre? Wie wäre es dann am einfachsten?
oder
Muß ein solcher Sinneswandel gesondert behördlich gerechtfertigt werden?
Kann die deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt unwideruflich hinfällig werden?
Für Tips u/o. Wissen dazu u./o. zu Jobangeboten im Computer/sozialem/Diakonischem Bereich in HH wäre ich euch sehr dankbar,
Zottel