Hallo!
Dass die Flucht an sich straflos sein soll, weiß ich schon. Jedoch habe ich einige Unklarheiten entdeckt.
Was ist, man im Auto fährt und ein Polizist einen anhalten möchte? Dann könnte man ja dies nicht tun und vor dieser Anweisung fliehen.
In §36 der StVO heißt es jedoch:
„(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.“
Ist es trotzdem rechtmäßig, einer Anweisung nicht nachzukommen?
Oder ist es zwar nicht rechtmäßig, aber straflos?
Oder muss man Anweisungen von Polizisten stets nachkommen, es sei denn, sie würden sich gegen einen selber wegen eines Vorwurfs richten?
Ist also nur die Flucht zulässig, wenn man zur Sicherstellung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt wird?
Oder ist sie gegenüber jeder Anweisung von zB Polizisten zulässig?
Oder ist sie nie zulässig, sondern nur straflos?
Unterscheidet sich die FLucht zu Fuß und im Auto?
Ich habe außerdem gefunden, dass passiver Widerstand auch strafbar sein kann; zB das plötzliche Sich-einschließen. Jedoch sieht § 113 StGB nur eine Strafbarkeit vor, wenn man „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn [Vollstreckungsbeamten] dabei tätlich angreift,“.
Dies ist aber beim plötzlichen Sich-einschließen nicht gegeben.
Wonach soll es aber dann strafbar sein?
Ihr könnt mir bestimmt wiedereinmal helfen,
Gruß
Paul
