Wiedermal Riesterrente

Hallo,
zwei Sachen habe ich immer noch nicht verstanden bei der Riesterrente:

  1. Was passiert, wenn ich während der Ansparzeit sterbe? Kann/muß meine Frau die Beiträge weiter bezahlen? Bekommt sie meine Förderungszulagen weiterhin?

  2. Wenn ich während der Auszahlphase sterbe, kann meine Frau die Rente erben, aber wie lange läuft die Auszahlung dann noch? Bis zu ihrem Tod? Wenn Sie wieder heiratet, kann sie die dann weitervererben?

Danke im voraus.

Grüße
Schmidti

Hallo,
zwei Sachen habe ich immer noch nicht verstanden bei der
Riesterrente:

  1. Was passiert, wenn ich während der Ansparzeit sterbe?
    Kann/muß meine Frau die Beiträge weiter bezahlen? Bekommt sie
    meine Förderungszulagen weiterhin?

Ihre Ehefrau sollte Ihre (Mann) Beiträge zurückbekommen, damit ist der Vertrag beendet. Ihre Zulagen bekommt sie nicht! Aso auch keine weiteren Zahlungen!

  1. Wenn ich während der Auszahlphase sterbe, kann meine Frau
    die Rente erben, aber wie lange läuft die Auszahlung dann
    noch? Bis zu ihrem Tod? Wenn Sie wieder heiratet, kann sie die
    dann weitervererben?

Wie lange die „Auszahlphase“ dauert, legen Sie mit der „Garantiezeit“ fest. Also bekommt sie Ihre Riesterrente nur noch für die restliche Laufzeit der Garantiezeit. Wenn Sie nach der Garantiezeit sterben ist alles weg.
Weitervererben ist nicht! Auch nicht an Kinder oder Neuehemann.
Die Garantiezeit kann zwischen ca. 5 und 20 Jahren (ab Rentenzahlungsbeginn) vereinbart werden. Ich würde immer die längste wählen, die geht, weil sie nur einen geringen monatl. Verlust bei der Rente darstellt.

Kann/muß meine Frau die Beiträge weiter bezahlen?

Für Deinen Vertrag nicht, nur für ihren.

meine Förderungszulagen weiterhin?

Wenn sie zum Zeitpunkt Deines Todes einen eigenen Vertrag hat (der kann auch beitragfrei sein), werden die Zulagen umgebucht. Hat sie keinen eigenen vertrag, bekommt sie die von Dir gezahlten beiträge zurück, die Zulagen sind dann futsch.

Hallo,
zwei Sachen habe ich immer noch nicht verstanden bei der
Riesterrente:

  1. Was passiert, wenn ich während der Ansparzeit sterbe?
    Kann/muß meine Frau die Beiträge weiter bezahlen? Bekommt sie
    meine Förderungszulagen weiterhin?

Das gesamte Guthaben kann auf den - ggf. auch erst dann einzurichtenden - Riestervertrag der Ehefrau übertragen werden.
Alternativ oder bei nicht verheirateten kann auch Auszahlung - dann
aber unter Verlust der Förderung - erfolgen.

  1. Wenn ich während der Auszahlphase sterbe, kann meine Frau
    die Rente erben, aber wie lange läuft die Auszahlung dann
    noch? Bis zu ihrem Tod? Wenn Sie wieder heiratet, kann sie die
    dann weitervererben?

Üblicherweise werden Garantiezeiten vereinbart. Bei einer Rentengarantiezeit von z.B. 15 Jahren und Rentenbeginn mit 67 erhält die Ehefrau dann bis zu deinem (fiktiven) 82. Lebensjahr weiterhin die
Rente. Stirbst Du nach Vollendung des 82. Lebensjahres gibt es keine Hinterbliebenenversorgung. Verstirbt die Ehefrau vor vor Ablauf der
Garantiezeit erhalten ihre Erben die Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit.
Gruß Joerg Koenig

Verfahren bei Fondssparplan
Hallo
noch zur Ergänzung bei Fondsparplänen.

Dort gilt:

Stirbt der Ehepartner kann das gesamte verbleibene Guthaben auf den Riestervertrag des Überlebenden übertragen werden.

Stirbt dieser auch, gehört der verbleibende Betrag abzüglich der „Förderung“ zur Erbmasse.

gruss
Börsenfan1968

Hallo Herr Schmidt,

alles, was Joerg weiter unten bereits gesagt hat, trifft auf die Riesterversicherung zu.
Bei Riestersparplänen in der Ansparphase erbt der Ehepartner alles, wenn er selbst einen Riesterverttrag hat/abschließt. Wenn er keinen hat, dann müssen die Zulagen zurückbezahlt werden. Ebenso wenn Dritte das Guthaben erben.

In der Rentenphase bis zum 85. Lebensjahr erbt der Ehepartner das restliche komplette Depotvermögen, Dritte wieder abzüglich der Zulagen. Nach 85 ist nichts mehr vererbbar.

Und wenn nun, Deiner Frage entsprechend, der überlebende Ehepartner wieder heiratet, und wieder verstirbt vor 85, dann geht es immer so weiter wie oben beschrieben. Also immer vor 85 sterben und der Überlebende heiratet immer einen möglichst jungen Partner(in), der(die) dann auch wiederum keine 85 wird, dann hast Du irgendwann einmal einen sehr, sehr glücklichen Urur…urenkel :smile:
Aber all das geht nur bei der Sparplanvariante, nicht bei einer Versicherung.

Aber noch einmal die 85. Auch bei der Sparplanvariante bekommst Du danach noch Deine Rente, nur ist dann nichts mehr vererbbar.

Gruß
Boris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke an alle!
Hallo,

ist ja doch etwas kompliziert. Aber gut, dass man auch an Dritte (eben mit Abzug der Zulagen)vererben kann.

Danke für Eure Mühe.

Grüße
Schmidti