liebe Experten:
Der öffentliche Gehweg darf ja bekanntlich nicht per Video überwacht werden,
aber was ist mit den ganz normalen Viedeosprechanlagen, die eine Kamera in der Klingelplatte fest eingebaut haben?
Die gucken ja schon standardmässig auf den öffentlichen Gehweg, für nichts anderes sind sie ja da,
als auf den Bereich vor dem eigenen Eingang zu schauen
sind die von dem Gesetz ausgenommen???
Hansgeorg