Hallo,
Nehmen wir folgenden Fall an: Ein Computer wurde über das Internet bestellt. Auf dem rechner ist vom Verkäufer bereits ein Betriebssystem installiert worden. Die Original-DVD wird gesondert mitgeliefert.
Darf der Käufer § 312d BGB von dem Vertrag zurücktreten (fristgerecht, versteht sich)? Das Problem ist hier die Software, die nach dem Anschalte des Rechners (zur Prüfung durch den Kunden) nicht notwendigerweise noch genau im Auslieferungszustand ist und damit „personalisiert“ ist.
Zweite Frage: Nehmen wir an, der Rechner wurde nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt. Gilt das derart als „personalisiert“, dass damit das Widerrufsrecht erlischt (ich denke nein, denn man kann alle Komponenten ja wieder separieren)? Oder bezieht sich die Personalisierung nur auf Sachen wie das Eingravieren von Namen o.ä.?
Ich habe zu diesen Fragen selbst nichts brauchbares gefunden.
Danke für Eure Meinungen und Verweise!
LG
Jochen