Wiederruf von Internet-Kaufvertrag nach § 312d

Hallo,

Nehmen wir folgenden Fall an: Ein Computer wurde über das Internet bestellt. Auf dem rechner ist vom Verkäufer bereits ein Betriebssystem installiert worden. Die Original-DVD wird gesondert mitgeliefert.

Darf der Käufer § 312d BGB von dem Vertrag zurücktreten (fristgerecht, versteht sich)? Das Problem ist hier die Software, die nach dem Anschalte des Rechners (zur Prüfung durch den Kunden) nicht notwendigerweise noch genau im Auslieferungszustand ist und damit „personalisiert“ ist.

Zweite Frage: Nehmen wir an, der Rechner wurde nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt. Gilt das derart als „personalisiert“, dass damit das Widerrufsrecht erlischt (ich denke nein, denn man kann alle Komponenten ja wieder separieren)? Oder bezieht sich die Personalisierung nur auf Sachen wie das Eingravieren von Namen o.ä.?

Ich habe zu diesen Fragen selbst nichts brauchbares gefunden.

Danke für Eure Meinungen und Verweise!

LG
Jochen

Hab schon eine Antwort gefunden, und zwar auf die Frage 2:

Zweite Frage: Nehmen wir an, der Rechner wurde nach den
Wünschen des Kunden zusammengestellt.

Dazu das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 28.11.2001 - 9 U 148/01):

Der Erwerb einer bloßen Hardwareanlage ist nach Kaufrecht und nicht nach Werklieferungsrecht zu beurteilen, auch wenn dafür Fertigbestandteile zusammengesteckt werden müssen. Das Widerrufsrecht des Käufers ist daher bei der Lieferung einer nach den Wünschen des Kunden konfiguriereten Computeranlage nicht ausgeschlossen.
Aus: http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr185.php

LG
Jochen