Richtig!
Andersherum könnte man ja sonst argumentieren: „Der Verkäufer hat einen Gewinn!“
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Richtig!
Andersherum könnte man ja sonst argumentieren: „Der Verkäufer hat einen Gewinn!“
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Nene, wenn er verlust macht hat er falsch kalkuliert.
Ist in der HiaX formel ja klar der Faktor Rücktrit mit drinnen.
Wenn der VK hier im gesammten einen Verlust macht war seine Verkaufstaktik falsch.
Kassal ist der Sofort Kauf schuld 
Währe er ein Gebots Button und kein Sofort kauf währe es nie zu eine abschluss bzw. einen Rücktritt gekommen
*grinse frech*
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Ich musste nichts dergleichen.
Das Verfahren zur Bewertungslöschung hat sich vor einigen Monaten grundlegend geändert. Relativ einfach ist es nur noch dann, wenn beide Handelspartner beide Bewertungen einvernehmlich zurücknehmen, oder wenn die Bewertung den ebay-Regeln widerspricht (Beleidigung, Link, etc.).
http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/feedbac…
Wobei die Frage bleibt: wenn der VK nun dem dussligen
Versehens-Käufer eine sachlich negative Bewertung mit dem
Wortlaut „kauft erst und storniert Kauf dann sofort wieder“,
ist das dann eine ungerechtfertigte negative BW?Ich nehme es doch an.
Mit welcher Begründung? Klar hat der Käufer in diesem Falle das Recht auf Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, aber muss man denn deshalb wirr in der Gegend rumklicken?
Gruß,
Myriam