Hallo alle zusammen,
wenn man einen „neuen“ Mietvertrag unterschreibt… gibt es da ein Wiederrufsrecht?? Oder ist man sofort an den unterschriebenen Vertrag gebunden und muss die dort festgelegte Kündigungsfrist einhalten!
Vielen Dank
Hallo alle zusammen,
wenn man einen „neuen“ Mietvertrag unterschreibt… gibt es da ein Wiederrufsrecht?? Oder ist man sofort an den unterschriebenen Vertrag gebunden und muss die dort festgelegte Kündigungsfrist einhalten!
Vielen Dank
Hi,
wenn der Mietvertrag nicht unter das Vernabsatzgesetz fällt oder eine Wiederrufsfrist vereinbart wurde hilft nur die ordentliche Kündigung mit den gegebenen Fristen.