Hallöchen ,
wer hat von euch schonmal Ärger mit der Wettbewerbszentrale wegen Ebay gehabt???
und was habt ihr dagegen unternommen !!(unterlassungklage)
Gruß Daggi
Hallo Daggi,
da gibt es ein Forum dafür. Dort wird einem glaub ich geholfen, wenn die Abmahnung nach einem bestimmten Muster abläuft.
Dh. es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben u einfach Abmahnung ohne Mandanten… aber dann kommt die Abmahnung vom Anwalt (bei den Fällen fehlen bestimmte rechtl. relevante Formulare)
Aber du wurdest von der WBZ abgemahnt… die sind mit ihren 180 € noch am Billigsten - von nem Anwalt kann es 5 o 6 mal so hoch sein.
Ist denn die Abmahnung gerechtfertigt?
LG
Andrea
Hallöchen ,
wer hat von euch schonmal Ärger mit der Wettbewerbszentrale
wegen Ebay gehabt???
und was habt ihr dagegen unternommen !!(unterlassungklage)
Gruß Daggi
Hallo Andrea ,
na ob die Abmahnung gerechtfertig ist weis ich nicht ( betrifft einen Freund )) es ge´ht um das wiederufsrecht bzw. 14 Tage Rückgaberecht
er hat wohl reingeschrieben das die Käufer bis 40€ die Rücksendung selber tragen müssen was angeblich nicht rechtens ist !!!
Hallo Daggi,
da gibt es ein Forum dafür. Dort wird einem glaub ich
geholfen, wenn die Abmahnung nach einem bestimmten Muster
abläuft.Dh. es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben u
einfach Abmahnung ohne Mandanten… aber dann kommt die
Abmahnung vom Anwalt (bei den Fällen fehlen bestimmte rechtl.
relevante Formulare)Aber du wurdest von der WBZ abgemahnt… die sind mit ihren
180 € noch am Billigsten - von nem Anwalt kann es 5 o 6 mal so
hoch sein.Ist denn die Abmahnung gerechtfertigt?
LG
Andrea
Hallöchen ,
wer hat von euch schonmal Ärger mit der Wettbewerbszentrale
wegen Ebay gehabt???
und was habt ihr dagegen unternommen !!(unterlassungklage)
Gruß Daggi
Nachtrag
noch kurz:
wenn jemand über die WBZ oder die WBZ abmahnt, kann man in den meisten Fällen davon ausgehen, dass da was wahres dran ist.
Denn meist ist es so, wenn über Anwälte abgemahnt wird, wird auch noch dabei verdient. Dem ist bei der WBZ nicht so.
LG
Andrea
Hallo Andrea ,
na ob die Abmahnung gerechtfertig ist weis ich nicht (
betrifft einen Freund )) es ge´ht um das wiederufsrecht bzw.
14 Tage Rückgaberecht
er hat wohl reingeschrieben das die Käufer bis 40€ die
Rücksendung selber tragen müssen was angeblich nicht rechtens
ist !!!
Hallo Daggi,
es klingt sehr alles sehr ungenau… ich würd ja sagen, lieber genau sagen was drin steht in der Abmahnung.
Hast du denn mal eine Auktion von ihm wo ich mal drüberschauen kann, was er so reinschreibt, denn der oben genannte Punkt kann, kann aber auch nicht, je nachdem wie formuliert. (kannst auch per Mail schicken)
LG
Andrea
Naja dann besteht uns bei Ebay ja noch einiges bevor
aber trotz allem vielen Dank erstmal !!!
Gruß Daggi
noch kurz:
wenn jemand über die WBZ oder die WBZ abmahnt, kann man in den
meisten Fällen davon ausgehen, dass da was wahres dran ist.Denn meist ist es so, wenn über Anwälte abgemahnt wird, wird
auch noch dabei verdient. Dem ist bei der WBZ nicht so.LG
Andrea
Hi
es klingt sehr alles sehr ungenau… ich würd ja sagen, lieber
genau sagen was drin steht in der Abmahnung.
Ja seh ich auch so, weil wenn sich das BGB net kürzlich geändert hat (ich glaube aber was über die 40 Euro Grenze gelesen zu haben, aber vergessen was) dann gilt immernoch das man die Rücksendekosten bei Widerruf (also Rücksendung durch Nichtgefallen) bei Waren im Wert von bis zu 40 Euro dem Käufer vertraglich auferlegen kann.
§357 Abs. 2, BGB
Also muss ja noch was anderes/mehr hinterstecken.
MfG
Lilly
P.S.: es ist Widerruf (wie widerlich und Widerstand und widerwillig), und nicht Wiederruf (‚wieder‘ steht ja eher für ‚nocheinmal‘
Soz, aber musste sein 