Wiederspruch einlegen bei Mahnbescheid

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines Mahnbescheides:
Ich habe am 23.02.2010 eine Zahlungsaufforderung einer Firma bekommen (es handelt sich um einen monatlichen Bankeinzug (~20€) der einen offenen Betrag + Mahnkosten von 101,74 € Aufwies.
Der Betrag sollte innerhalt von 10 Tagen bezahlt werden, da sonst ein INkassobüro damit beauftragt werden würde.
Da ich zu der Zeit leider 3Wochen im Urlaub war, habe ich den Brief leider erst später gesehen und ende März dann auch gleich überwiesen.

Jetzt habe ich am 14.06.2010 einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, der einen Antrag vom 11.06010 vorrausgeht (Eingangsdatum steht so auf dem Mahnbescheid). Die Zahlungen liefen ab dem 29.03. wie gewohnt jeden Monat weiter und sind bis jetzt auf dem aktuellsten Stand.

Die Forderung ist nun die Beiträge vom 20.1009-31.05.2011 (wovon ja bis aktuell Juni 10 alles beglichen ist). Kosten für Nebenstehend sind 52,75 nebenforderungen 58.50.

Nun meine Frage wie soll ich da vorgehen? Wiederspruch einlegen ist klar, aber wie läuft das? Was muß ich beachten?
Danke schon jetzt.

Hallo,
leider kann ich zu dieser Frage keine Antwort geben, da mein Gebiet die Erstellung eines Mahnbescheides ist. Bei dem Widerspruch kann Dir aber die Mahnabteilung des AG Hagen weiterhelfen.
Lieber Gruß
Monika

Danke für die schnelle Antwort, ich werde erst einmal noch ein paar Antworten abwarten und dann gegebenenfalls jemanden aufsuchen der sich auskennt. Vielen Dank trotzdem
Matt

Hier findet man alles wichtige zum Mahnbescheid:

http://www.antispam.de/wiki/Mahnbescheid

Du hast Ende März bezahlt, und bekommst jetzt einen Mahnbescheid???
Ja, Widerspruch einlegen

Weshalb wollen die scvhon jetzt alle Zahlungen bis Mai 2011???

Hallo matt123,

mit dem Mahnbescheid kommt immer gleich ein Formular auf Widerspruch angehängt mit. Alles ausfüllen und der gesamten Forderung widersprechen - aber bitte die Frist beachten - man hat nur 2 Wochen Zeit.

Eine ausführliche Begründung beilegen und notfalls sämtliche Zahlungsnachweise in Kopie beifügen! Viel Glück

Hallo,

wenn die Forderung zu Unrecht besteht, einfach ein Kreuz bei „ich widerspreche dem Anspruch ingesamt“ - Datum - Unterschrift und ab damit (FRIST beachten) per Einschreiben.
Und mit dem Gläubiger am besten auch gleich in Verbindung setzen und die Sache abklären, damit der Fall damit auch abgeschlossen ist.

LG

Du hast Ende März bezahlt, und bekommst jetzt einen
Mahnbescheid???
Ja, Widerspruch einlegen

Weshalb wollen die scvhon jetzt alle Zahlungen bis Mai 2011???

Das frag ich mich ja auch.

So werd ich das machen, vielen Dank!

Dann schau mal in den Vertrag, dem die Zahlung zugrunde liegt.
Es gibt Klauseln, nach denen sofort der gesamte Betrag fällig wird, sollte eine Zahlung verspätet eintreffen

Dann schau mal in den Vertrag, dem die Zahlung zugrunde liegt.
Es gibt Klauseln, nach denen sofort der gesamte Betrag fällig
wird, sollte eine Zahlung verspätet eintreffen

steht nichts davon drin. nur: Ist der Beitrag mehr als 8 Wochen im Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, dass im Falle einer Nichtzahlung nach 2 Wochen die Gesamte Restschuld verlangt wird.

Moin Moin,
also erst einmal Widerspruch einlegen. Dann fragt das Amtsger. den Gläubiger ob er einen Gerichtstermin haben möchte denn das muss dieser erst mal bezahlen.
Wenn Du dann - sollte es zu einen solchen Termin kommen - alle Zahlungen nachweisen kannst, dann hast Du gewonnen. !!

Ich übrigens hätte die 100,xx Euro NICHT gezahlt sondern nur die offene Forderung. Die Nebenkosten erscheinen mir unverhältmäßig hoch. Und man sieht, es klappt, der Gläubiger reibst sich jetzt die Hände.
Die Kosten hätte er der Gläubiger nachweisen müssen u.U. sogar vor Gericht. Und dann hätte es für ihn nämlich ein böses Erwachen gegeben. Denn das ist nicht statthaft.
Nun aber hast Du gezahlt. Vorbei …

mfg Horst

Ne das waren mehrere offene Beträge, habe KEINE weiteren Nebenforderunen außer Mahngebühren bisher bezahlt. Hab nun Wiederspruch eingelegt und den Gläubiger informiert.

Ne das waren mehrere offene Beträge, habe KEINE weiteren
Nebenforderunen außer Mahngebühren bisher bezahlt. Hab nun
Wiederspruch eingelegt und den Gläubiger informiert.

das reicht, hoffentl. alles per Einschreiben Rück…

lg horst

Aber Du warst doch gar nicht 3 Wochen im Verzug, wenn ichs richtig verstanden habe

Schau mal auf dem Mahnbescheid ob da etwas steht wie und bis wann Widerspruch etc. eingereicht werden muss

Wird bei einem MB Widerspruch eingelegt, muss die gegenpartei prüfen, ob sie klagen will.

Da du ja bereits die Rückständ bezahlt hast durfte das kein großes Problem geben

hallo
so lange du alles bezahlt hast und alle nachweise hast und die für einen zeitraum verlangen den du auch beglichen hast, brauchst du nichts fürchten…also wiederspruch einlegen bzw. einspruch bei vollstreckungsbescheid bis zur klärung durch das gericht, da viele gläubiger den vollstreckungsbescheid direkt an den gerichtsvollziher senden. wende dich danach direkt an die firma und sage denen das du im märz alles ausgeglichen hast und die raten jetzt ja seit april??? weiter laufen wieso man drei monate später dann einen MB beanantragt…

lg

plappermaul

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, sonst hat die Firma unter Umständen einen Titel gegen Sie, obwohl die Forderungshöhe nicht richtig ist.
Weiterhin sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um die Zahlungseingänge abzugleichen.

Der Widerspruch ist bei der Behörde vom Mahnbescheid einzulegen (glaube ich)
Steht aber auf der Rückseite.

Machen Sie nichts, erhält die Firma einen Titel und der Gerichtsvollzieher wird Sie aufsuchen.
MFG

M

Um was für eine Art Gläubiger handelt es sich ?

Erst mal kontrollieren, ob ein Mahnbescheid überhaupt beantragt werden durfte. Sofern es eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt, darf kein Mahnbescheid beantragt werden. Es sei denn, die Ratenzahlung sei gekündigt worden, z. B. weil Ihr mit Raten rückständig wart. Ist das der Fall gewesen, könnt Ihr später nicht ohne weiteres einfach die rückständigen Raten zahlen und meinen, die Gegenseite lasse die Ratenzahlung nun weiterlaufen.
Wenn also die Ratenzahlung gekündigt war. Sprecht die Gegenseite an, ob die auf einem Vollstreckungsbescheid bestehen. Die könen auch sagen, dass sie das Verfahren weiter laufen lassen und nach dem VB die Ratenzahlung wieder akzeptieren. Widerspruch ist nicht unbedingt gut in einem solchen Fall, weil die Gegenseite dann klagen wird und die Sache viel teuerer wird (GErichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren etc.) Es ist dann besser, es zu einem Vollstreckungsbescheid kommen zu lassen.
Also - mit der gegenseite reden und ggf. den Widerspruch zurück nehmen und den VB in Kauf nehmen - ist der WESENLTLICH preisgüsntigere Weg