kann die Rentenversicherung einen Antrag auf Rentenrückerstattung ablehnen wenn man ihn Juni2010 gestellt hat und 2Monate(im August2010) später tritt ein neues Gesetz in kraft welches besagt das man sich als Beamter freiwillig kann und somit keine Rückerstattung bekommt.
Die Begründung bezieht sich nur auf dieses Gesetz und hat ein gutes Jahr gedauert bis der Brif kam.Haben Widerspruch eingelegt.
Weiß jmd. wo wir uns hinwenden können,denn allein kommen wir nicht weiter.
Hallo Payper,
Ich habe den von Dir vorgetragenenen Sachverhalt nicht verstanden, aber ich bin auch kein Jurist, sondern nur Versichertenältester. Wenn Du einen Widerspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt wurde, kannst Du eine Klage beim Sozialgericht einlegen. Diese kostet in der ersten Instanz nichts. Ich würde Dir aber empfehlen, daß Du Dir dazu die Hilfe eines Rechtsanwalts (am besten eines Fachanwalts für das Sozialrecht) holst. Der kostet dann zwar schon was, aber der kann auch die Erfolgschancen Deiner Klage beurteilen.
Beste Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
Kann die Rentenversicherung einen Antrag auf
Rentenrückerstattung ablehnen wenn man ihn Juni2010 gestellt
hat und 2Monate(im August2010) später tritt ein neues Gesetz
in kraft welches besagt das man sich als Beamter freiwillig
kann und somit keine Rückerstattung bekommt.
Die Begründung bezieht sich nur auf dieses Gesetz und hat ein
gutes Jahr gedauert bis der Brif kam.Haben Widerspruch
eingelegt.
Weiß jmd. wo wir uns hinwenden können,denn allein kommen wir
nicht weiter.
Hallo.
direkt an die RV wenden!!! an wen sonst?? Außenstehende können diese Frage kaum beantworten!
Die RV hat doch ne Hotline zur Beantwortung aller Fragen!!
Gruß Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu
Lieber Payper
Meiner Meinung gilt doch die Zeit des Antrags,aber bei unseren Gesetzen weiss man ja nie, darum kann ich auch nichts Verbindliches sagen. Tut mir leid
Viele Gruesse Desmeralda
tut mir leid, da kann ich Dir nicht weiterhelfen
Hallo Payper,
gut, daß Sie Widerspruch eingelegt haben.
ich habe zwar von dieser Rechtsänderung noch nichts gehört, aber wenn es wirklich so ist, und Sie den Antrag schon zwei Monate vorher gestellt haben, so berufen Sie sich auf das alte Recht, nach dem Sie noch das Recht auf eine Beitragserstattung hatten.
In der Regel gelten Gesetzesneuregelungen nur für die Zukunft. Rückwirkend geltende Rechtsänderungen, die eine " Verschlechterung" bedeuten, haben vor den Gerichten oft nicht lange Bestand.
Sie können sich an einen Sozialverband wenden wie den SoVD oder den Vdk, oder, falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind, dort Rechtsberatung einholen.
Diese Verbände haben Anwälte, die sich im Sozialrecht oft ganz gut auskennen und Sie auch vor Gericht vertretn, für Mitgleider dürfte es kostenlos sein- einfach anfragen.
Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Marot
Hallo,
leider sind mir in diesem fall nicht alle Daten bekannt, so dass die Antwort nur sehr allgemein ausfällt.
Als Beamter kann man sich die Beiträge erstatten lassen wenn man die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erreicht hat.
Durch das neue Gesetz ist nur eine neue Wahlmöglichkeit geschaffen worden mit freiwilligen Beiträgen die erreichten Beiträge auf die notwendigen 60 Monate aufzustocken.
Dies muss man jedoch nicht, man hat weiterhin die Möglichkeit sich die Beiträge erstatten zu lassen jedoch nur dann, wenn die 60 Monate noch nicht erreicht sind.
Im Zweifel würde ich mich nochmals bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.
LG
Harry61
Hallo,
da hift wohl nur ein Anwalt…