Wiederspruch gegen ein Gutachten

Hallo,

Meine Tochter ist fast 14 Jahre und braucht eine feste Zahnspange,für das spätere Implantat.

Der Gutachter kam zu der gleichen Meinung wie unser Kieferorthopäde,gestern bekam meine Tochter ihr Gummis um die Backenzähne und sollte morgen die feste Zahnspange oben bekommen.Jetzt aber meinte der Gutachter dann man mindesten noch bis 2011 warten sollte wegen dem wachstum und der anschließenden Prothesen behandlung.Ich verstehe den sinn jetzt nicht warum alles jetzt wieder rückgänig gemacht werden soll und warum meine Tochter noch 6 Monate warten soll.
Kann mir jemand sagen ob es Erfolg haben wird wenn unser Arzt Wiederspruch einlegt???

Kann mir jemand sagen ob es Erfolg haben wird wenn unser Arzt
Wiederspruch einlegt???

Servus Nikki,

es gibt hier bei w-w-w bestimmt nicht viele, die Deine Tochter und ihre Krankengeschichte kennen. Davon scheinst Du aber auszugehen - jedenfalls muss ich mir Hintergründe zusammen reimen, die man kennen müsste, wenn man Dir eine brauchbare Antwort geben soll.

Wenn der Kieferorthopäde in dieser Sache Fragen haben sollte, wird er w-w-w vermutlich nicht brauchen. Wenn Du ihm bisher getraut hast, tu es auch weiterhin, oder willst Du zu ihm gehen und sagen: „Hör mal, die Experten in w-w-w meinen aber, dass Du Widerspruch einlegen solltest“?

Bis ein solches Verfahren (wenn es dumm kommt, mit Sozialgerichtsprozess) durchgezogen ist, hat Deine Enkelin schon ihre erste Spange. Ich war z.B. schon über zwei Jahre in Rente, bis ein Widerspruch gegen meine KZV vor Gericht endlich beendet war.

Gruß

Kai Müller