Wiederspruch gegen Flugzeiten zum Urlaub

Also ich habe da eine Frage, ich möchte mit meiner Familie in den Urlaub fliegen,

7 Tage habe ich gebucht, nach Bulgarien soll es gehen

Heute habe ich die Flugzeiten erfahren von Leipzig nach Bulgarien soll der Flieger um kurz vor 7 Uhr früh starten, soweit so gut, damit bin ich einverstanden.

Aber jetzt soll der Flieger am 7.Tag meines Urlaubes um ca. 4 Uhr (nochwas) in DER FRÜH starten.

Ist das Rechtens?
Kann ich da wiederspruch gegen einreichen, wenn ja gibt es da vorlagen wie ich das Formulieren kann?
Was kann ich von Neckermann Reisen Verlangen, denn der 7. Tag den ich bezahlt habe ist ja somit verschenktes Geld und das seh ich wirklich nicht ein.

Ich Bitte um Ihre Hilfe und Bedanke mich schonmal im Vorraus!!!

Lieber BusterJF,

leider sind die Flugzeiten, die Sie und auch ich als Reiseagent bei der Buchung UNVERBINDLICHE Flugzeiten, die sich jederzeit ändern können.

Daher ist eine Rückflugzeit von 4 Uhr durchaus rechtens. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Mit freundlichem Gruß

Daniel Born
www.urlaubspreisvergleiche.de
www.reiseborn.de

Ich bezahle aber für 7 TAGE und nicht nur für 6 Tage und ein 2 stunden, das ist ja dann verschenktes Geld.

Gibt es da nicht irgendwas damit man ein Tag länger bleiben kann oder Geld zurück bekommen kann?

Das ist ein Irrglauben. Sie zahlen für 7 Überhachtungen.

Ich Zahle für 7 Übernachtungen, aber das ist noch vor dem aufstehen, ich habe mit frühstück und abendbrot gebucht und an den Tag möchte ich wenigstens noch Frühstück essen können

Sie können aber trotzdem nichts dagegen tun.
Sorry.

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht konkret beantworten. Ich fahre viel und oft weg, normalerweise plane ich aber meine Reisen komplett selber (Individualreisen und nicht Pauschalreisen). Aber bei günstigen Reisen ist es sehr oft üblich, dass man mitten in der Nacht (bzw. sehr früh morgens) reist. Das sind nun mal die Kapazitäten die günstig vergeben werden. Ich gehe mal davon aus, dass es ein preiswerter Urlaub ist, den Sie gebucht haben. Mich wundert es etwas, dass Sie die Flugzeiten erst nach der Buchung benkommen haben. Das ist natürlich blöd.

Sie können sicherlich von der Reise zurücktreten, wenn der Sachverhalt vorher nicht ersichtlich war (frühe Abreise), Sie werden aber sicher kein Recht haben, einen weiteren Tag oder einen längeren Aufenthalt am Abreisetag zu bekommen.

Vielleicht wissen Sie ja auch, dass bei Flugreisen auch Flugzeitänderungen selbst kurz vor Abreise bekannt werden. Und das akzeptieren wir schon mit der Buchung (Unterschrift). Deswegen muss man auch den Rückflug ein paar Tage vor dem Termin bestätigen lassen (Anruf bei der Fluggesellschaft).

Trotzdem würde ich an Ihrer Stelle Rücksprache mit Ihrem Reiseveranstalter halten (wenn sie es nicht eh schon gemacht haben). Vielleicht gibt es ja noch eine Lösung.

Viel Erfolg und sorry, dass ich nicht weiterhelfen konnte

Hallo, ich bedaure sehr, das ich nicht helfen kann, weil ich noch nie in den Urlaub geflogen bin, sondern nur mit meinem Wohnwagen unterwegs bin, mit freundlichen Grüßen D.