Habe mit der Begründung „Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG“ (siehe Bund der Versicherten) meine Lebensversicherung bei MLP innerhalb des ersten Jahres gekündigt und muß jetzt horrende Summen an Stornogebühren und Verwaltungsgebühren zahlen.
Laut einer Beratung beim BdV ist dies nicht gerechtfertigt und kann angeklagt werden.
Nun meine Frage:
Hat jemand schon mal MLP oder eine ähnliche Versicherung verklagt?
Wollte nur wissen ob man mit sowas durchkommt oder ob ich es gleich abhaken kan…
hallo mary-loo,
gegen MLP noch nicht.
Aber in einem ähnlichem Fall gegen die Allianz.
Da musste die Allianz sämtliche Zahlungen zurückgeben.
Vielleicht weiß hier jemand, welches Gerichtsurteil das war.
Dann kannst du Dich darauf berufen.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
da er schon beim BdV war… meist du vielleicht diesen Vorgang?
http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschl…
Guten Morgen,
ich habe jetzt für Kunden, die über den Tisch gezogen worden sind, mit Hilfe meines „Rechtsverdrehers“ liebe, nette Briefe an die Züricher geschickt. Die haben, ohne Gerichtsverfahren, die eingezahlten Beiträge, nebst 6% Zinsen zurück erstattet.
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