Wiederspruch gg. Grundsteuererhöhung

Ich wohne seit Sept.2006 in einer netten kleinen Erstbezugs-Eigentumswohnung einer Wohnanlage. Leider müssen sich die 12 Eigentümer der Wohnanlage dem Einzug 2006 über den Zustand der Zufahrtsstraße-ein einen Kies- Schotterweg, ärgern. An einigen Stellen ist die Zufahrt zu schmal für 2 Autos. Ein Gehsteig fehlt ganz. Mehrere Anfragen und Gespräche mit den Verantw. der Stadt brachten bisher kein Ergebnis. Das Plafeststellungsverfahren, das im letzten Jahr nach erfolgter Ausschreibung fertiggestellt werden sollte, wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Als die letzten Tage der Bescheid zur Steuererhöhung eintraf, kam mir dann die Idee, Wiederspruch mit der Bergründung des schlechten Straßezustandes zu erheben. Beim Durchlesen der Bayr. Bauordnung und Gemeindeordnung konnte ich jedoch keinen Paragraphen finden, mit dem man konkret Einspruch erheben könnte. Ist es nicht Vorschrift beim Neubau einer Wohnanlage,dass die Zufahrtswege sicher und ordentlich sind!? Herzlichen Dank im Voraus für einen hilfreichen Beitrag!

Ganz allgemein zur Grundsteuer:

Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid wird als unzulässig verworfen, weil die Anfechtung eines Folgebescheids nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids möglich ist. Ein Einspruch muss sich gegen den „Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags“ richten.

Das Bewertungsgesetz sieht eine nicht abschließende Aufzählung von Möglichkeiten der Wertminderung (z.B. Lärm, Gerüche, Baumängel) für das Grundstück vor. In einem ev. Einspruchsverfahren gegen den Messbetrag könnten diese vorgetragen und dann ggf. berücksichtigt werden. Der dem Messbetrag zu Grunde liegende Grundstückswert könnte dann gemindert ermittelt und dadurch im Folgebescheid die Grundsteuer ebenfalls niedriger festgesetzt werden.

Vielen Dank, das war ein hilfreicher Tip! Die Rückseite des Bescheides über Grundsteuer sagt unter Pkt. E: „Rechtsbehelfsbelehrung“ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden". Das führte in die flasche Denkrichtung.