Guten Tag,
ich habe einen Mahnbescheid bekommen und habe direkt einen Brief an die Firma Geschrieben und mich Gemeldet, muss ich jetzt zusätzlich Wiederspruch Erheben oder macht das die gegenpartei?
Guten Tag,
ich habe einen Mahnbescheid bekommen und habe direkt einen Brief an die Firma Geschrieben und mich Gemeldet, muss ich jetzt zusätzlich Wiederspruch Erheben oder macht das die gegenpartei?
nein,das reicht nicht.Bei jedem MB ist immer auch ein widerspruchs - formular dabei.Das muss an das austellende Amtsgericht geschickt werden
Hallo,
wenn der Mahnbescheid zu Unrecht zugestellt wurde, auf alle Fälle innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einlegen. Ansonsten kann der Gegner einen Vollstreckungsbescheid erwirken, aus welchem dann der Gerichtsvollzieher vollstreckt.
Gruss, lichtblick
Hallo,
wenn Du mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden bist, musst Du auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen.
Lieber Gruß
Monika
Hallo,
Dein Schreiben an die Gegenpartei hat keinerlei Auswirkungen auf den Mahnbescheid. Im Gegenteil. Die Gegenpartei kann (und wird vermutlich) Dein Schreiben einfach ignorieren und Vollstreckungsbescheid beantragen.
Du solltest daher auf jeden Fall Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, wenn die Forderung tatsächlich nicht gerechtfertigt ist.
Wenn Du die Forderung zahlen willst, aber die Zinsen und geltendgemachten Kosten zu hoch erscheinen, solltest Du die Forderung schnellstmöglich bezahlen und nur Widerspruch gegen die Zinsen und Kosten einlegen.
Mit dem Mahnbescheid hast Du ein Formular für den Widerspruch bekommen. Fülle nur dieses aus, Du brauchst den Widerspruch auch nicht begründen.
Die genannte zwei Wochen Frist, in der Du Widerspruch einlegen kannst, ist für Dich nicht so streng zu sehen. Das ist mehr eine „Wartefrist“ für die Gegenpartei, in der sie das Verfahren nicht weiter betreiben darf.
Du kannst also auch Widerspruch einlegen, wenn Du über die zwei Wochen schon drüber bist.
Wenn Du Widerspruch einlegst, musst Du damit rechnen, dass die Gegenpartei die Angelegenheit vor Gericht klären lassen will. Es kann also sein, dass Du in den nächsten Wochen eine Aufforderung vom Gericht erhältst, Deine Argumente gegen die Forderung vorzubringen. Hier würde ich Dir dann raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen, der Deine Rechte vertritt.
Hoffentlich haben Dir diese Ausführungen geholfen.
Viele Grüße und gutes Gelingen.
Anna