Guten Tag,
ist das Rechtlich erlaubt wenn man in seinen AGB schreibt das Abogeld einbehalten wird falls man eine Nachricht jemand schreibt.
Hier ein AGB Ausschnitt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt, sobald der Nutzer bereits eine oder mehrere Partneranfragen/Grüße beantwortet hat oder eine oder mehrere von ihm gestellte Partneranfragen/Grüße weitergeleitet wurden, § 312d III BGB.
Hallo,
ist das Rechtlich erlaubt wenn man in seinen AGB schreibt das
Abogeld einbehalten wird falls man eine Nachricht jemand
schreibt.
Hier ein AGB Ausschnitt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt, sobald der Nutzer
bereits eine oder mehrere Partneranfragen/Grüße beantwortet
hat oder eine oder mehrere von ihm gestellte
Partneranfragen/Grüße weitergeleitet wurden, § 312d III BGB.
ja, das ist völlig in Ordnung und steht auch so in dem angeführten § 312d III BGB drin.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Alles andere widerspräche ja auch dem Sinn der Fernabsatzregelungen.
Gruß
S.J.