Wiederverkaufsfähig nach Rückgabe?

Hallo nochmal:

wie verhält es sich, wenn man aufgrund einer Werbesendung im TV eine Ware bestellt, dieses Gerät natürlich auch testet (2 Stunden) und zu einem enttäuschenden Ergebnis kommt, was Verarbeitung des Produkts sowie Ergebnis angeht. Was in der Werbesendung so toll aussieht, kann das Gerät nur teilweise und auch nicht zufriedenstellend. Wenn man dem Anbieter das Gerät gründlich gereinigt und originalverpackt nach 2 Tagen zurückschickt, darf er denn dann (erst auf Nachfrage hin), nur 50% des Kaufpreises als Rückerstattung anbieten? Weil das Gerät ja nun nicht mehr wiederverkaufsfähig wäre? Obwohl es vermutlich schon lange in einem anderen Haushalt steht und außerdem sorgfältig gesäubert wurde?
Immerhin hat der Käufer ja nun gar nichts mehr. Weder Gerät,(hier ein Entsafter) noch Geld. Und für 2 Stunden Test inkl. Reinigung 40 Eur verschenken?

Ich hoffe, diesmal stimmt der Wortlaut. Ich hab mir Mühe gegeben.
Vielen Dank für die eure!

LG AKG

das kommt aufs KLEINGEDRUCKTE an–sorgfältig durchlesen!

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Hallo

das kommt aufs KLEINGEDRUCKTE an–sorgfältig durchlesen!

Nicht nur, denn da gibt es auch Gesetze.

Auf dieser Seite:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmeh…
auf der es sich bestimmt lohnt, zu stöbern, habe ich dieses gefunden:

"Der Händler kann eine Nutzungsentschädigung fordern. Hierzu gilt § 357 BGB. Hier ein Ausschnitt aus Absatz 3:

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."

Viele Grüße
Simsy

natürlich wurde das Kleingedruckte sorgfältig durchgelesen. Das Gerät wurde bei weitem nicht wie Eigentum behandelt und auch nur bestimmungsgemäß getestet. Testen muß man doch, bevor man sich entscheiden kann, oder?

Der Verkäufer bot nun an, das gebrauchte Gerät zurückzuschicken und zusätzlich 39,50 Eur zu erstatten. Was meint ihr dazu?

LG AKG

Hallo

Der Verkäufer bot nun an, das gebrauchte Gerät
zurückzuschicken und zusätzlich 39,50 Eur zu erstatten. Was
meint ihr dazu?

Was steht denn im Kleingedruckten wegen Rückgabe, und wieviel hat das Gerät gekostet, und was kostet der Versand?

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Das Gerät wurde bei weitem nicht wie Eigentum behandelt und
auch nur bestimmungsgemäß getestet. Testen muß man doch, bevor
man sich entscheiden kann, oder?

wenn Du ein Gerät im Laden kaufen möchtest, kannst Du auch nicht erstmal ein Pfund Orangen durchjagen. Das entsprechende Gesetz möchte ja nur, dass ein Fernverkauf einem Verkauf im Laden vor Ort ähnlich wird. Ergo hast Du zwar getestet, aber wesentlich mehr als im Lden üblich. Ergo must Du auch hinnehmen, dass das Ding nicht mehr den vollen Wert hat.

Der Verkäufer bot nun an, das gebrauchte Gerät
zurückzuschicken und zusätzlich 39,50 Eur zu erstatten. Was
meint ihr dazu?

Nimm’s an. Und kauf nicht mehr über Versand. Schon gar keine Billigware.

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

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Widerrufserklärung: Das steht drinne

„Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.“

Der Versand waren 13,50 Eur. Beide Geräte zusammen haben bei der Aktion 79,00 Eur gekostet. Der Verkäufer meint, das eine wäre gratis, also 2 zum Preis von einem. Aber denkbar wäre, das eines wirklich nur 39,90 Eur kostet. Leider geht die Aktion jetzt schon sehr lange, ich weiß also nicht, was ein Gerät alleine kosten würde.
Das von mir gebrauchte Gerät soll auch kostenfrei wieder zu mir kommen. Ich konnte sie damals auch unfrei hinschicken.

LG AKG

Hallo

Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist.

Na ja, das ist ja eigentlich ein klarer Fall. Wie schon jemand gesagt hat, man kann ja im Laden auch nicht zum Testen Apfelsinen durch die Geräte pressen. Höchstens haben die ein Vorführgerät, aber normalerweise ja nicht.

Das von mir gebrauchte Gerät soll auch kostenfrei wieder zu
mir kommen. Ich konnte sie damals auch unfrei hinschicken.

Das verstehe ich nicht. Wohin hast du die Geräte denn damals unfrei hingeschickt? Ich denke, sie sind damals zu dir geschickt worden, und jetzt soll eins der Geräte zum Verkäufer zurück.

Wenn das Gerät der Beschreibung entspricht und einfach nur nicht gefällt und deshalb zurückgeschickt werden soll, dann trägt m.W. der Käufer das Porto. Wer sollte auch andernfalls noch was verkaufen wollen? Da könnte man ja ansonsten arm bei werden.

Quelle hat das m.W. eine Zeit lang so gemacht, dass man bei Nichtgefallen die Ware umsonst zurückschicken konnte. Aber gemusst hätten die das nicht. - Die hätten ja auch fast pleite gemacht; aber vielleicht nicht deswegen.

Viele Grüße
Simsy